Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Allgemeiner Teil) – gem. §51 Abs. 8 GwG – Stand Oktober 2021
Die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz (GwG) der BaFin basieren auf der Fassung des GwG vom 01.08.2021 und gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter der Aufsicht der BaFin GwG stehen. Bei den Anpassungen handelt es sich sowohl um redaktionelle Änderungen als auch um Anpassungen aufgrund