Im Folgenden lassen wir eine Auswahl unserer langjährigen Kunden unterschiedlicher Branchen sprechen, die wir bereits erfolgreich mit individuellen Compliance-Lösungen unterstützen konnten.
„Im Zuge der Umsetzung der EU-DSGVO haben wir die Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) als Partner für unsere Datenschutzprozesse gewonnen. Herr Spallek von der CCS beriet uns während der gesamten DSGVO-Umstellung und fungiert seitdem als externer Datenschutzbeauftragter der PATHOS-Unternehmensgruppe. Die CCS ist für uns der passende Partner, damit wir einerseits rechtssicher und datenschutzkonform handeln, gleichzeitig jedoch unsere Prozesse möglichst schlank halten können. Durch professionelle Online-Schulungen, kurzfristige und kompetente Beratung, Prozessdokumentation im Wissensmanagement-System sowie die Einbindung in unser Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 trägt die CCS wesentlich dazu bei, dass Datenschutz bei PATHOS gelebt wird.“
Im Rahmen der Geldwäscheprävention vertraut die Faba Autowelt GmbH auf die Expertise der Creditreform Compliance Services GmbH (CCS). Nach der Teilnahme an einem CCS Seminar beauftragte die Geschäftsführung die Experten mit einer Gefährdungsanalyse zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auf Basis einer detaillierten Bestandsaufnahme des Autohauses, in der u. a. die Organisationsstruktur, interne Abläufe sowie bereits vorhandene Prozesse zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten analysiert wurden, wurde zunächst eine Gefährdungsanalyse als Momentaufnahme der aktuellen Risikosituation des Unternehmens erstellt. Anhand dieser Analyse erfolgte in einem zweiten Schritt eine umfassende Risikoanalyse, die Schwachstellen identifizierte und konkrete Handlungsfelder benannte. Anschließend entwickelte die CCS gemeinsam mit dem Autohaus Prozesse zur Minimierung des Risikos und unterstütze die Verantwortlichen dabei, sie in die internen Abläufe zu integrieren. Seither kann die Faba Autowelt GmbH die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen jederzeit gewährleisten. Das spart Zeit und entlastet die Mitarbeiter. Die Faba Autowelt GmbH zeigt sich mit dem Projekt sehr zufrieden: „Die Zusammenarbeit mit der CCS ist von hoher Qualität geprägt. Durch das Projekt konnte unser Haus einen wichtigen Schritt bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vollziehen.“
Die Truckport Zweigniederlassung der SG Equipment Finance GmbH mit Sitz in Karlstein ist unter anderem Ansprechpartner für Banken und Leasingunternehmen bei der Sicherstellung, Verwertung und Vermarktung von Rückläufern aus Kredit- und Leasinggeschäften. Im Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen Compliance-Vorgaben wird das Unternehmen seit vielen Jahren von der Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) unterstützt. Neben der Überarbeitung der Arbeitsanweisungen zur Annahme von Bargeld und die eindeutige Kundenidentifikation und -überprüfung („Know Your Customer“) überarbeitete die CCS gemeinsam mit Truckport die interne Geldwäscherichtlinie. Nachdem das Unternehmen nach einer Verschmelzung und Umfirmierung gemäß § 5 GwG und § 25h Abs. 1 KWG zu den verpflichteten Unternehmen zählte, die eine Gefährdungsanalyse zur Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen erstellen müssen, wurde die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der CCS ausgeweitet. Nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme, die auch eine Mitarbeiterbefragung sowie eine detaillierte Dokumentation der Produkte, Kundenstruktur und Vertriebswege sowie der Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen beinhaltete, erstellten die CCS-Experten eine Gefährdungs- und Risikoanalyse. Seither ist die CCS immer wieder im Rahmen verschiedener Einzelprojekte beratend und unterstützend für Truckport tätig. Damit ist die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten für Truckport jederzeit gewährleistet, ohne die internen Prozesse unnötig zu belasten.
Die Wirtschaftsdetektei Risk Controlling Services GmbH versteht sich als Partner der Wirtschaft bei der Prävention und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Ein Element des Angebots ist die Überprüfung von Geschäftskontakten im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Unternehmen setzt dabei auf den Compliance-Check der Creditreform Compliance Services GmbH (CCS). Die Daten (Name, Adresse und bei Privatpersonen Geburtsdatum) von bis zu 100 Unternehmen und Privatpersonen pro Monat können von der Risk Controlling Services GmbH bequem in einer verschlüsselten Mail an die CCS übersandt werden. Nach der Überprüfung erhält Risk Controlling ein Ermittlungsprotokoll, das den Abgleich mit den internationalen Geldwäsche- und Terrorismusdatenbanken (Sanktions- und Embargolisten sowie Übersichten politisch exponierter Personen) dokumentiert. Mögliche Treffer werden manuell geprüft und mit ergänzenden Informationen versehen. Für Rückfragen stehen die CCS-Experten jederzeit zur Verfügung. Damit erfüllt die Risk Controlling Services GmbH die gesetzlichen Compliance-Anforderungen mit der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht und kann ihren Kunden einen umfassenden Service bieten. Die CCS übernimmt die zentrale Beschaffung, die regelmäßige Aktualisierung und die Aufbereitung der Daten und entlastet so das interne Compliance Management. Da nur tatsächlich abgerufene Compliance-Checks in Rechnung gestellt werden, schont die Risk Controlling Services GmbH ihr Budget und kann flexibel auf die aktuelle Nachfrage reagieren. „Für ein Unternehmen ist es wichtig, den steigenden gesetzlichen Anforderungen mit möglichst geringem Aufwand gerecht werden zu können. Mithilfe des Compliance-Checks der CCS ist es uns gelungen, einen effizienten, gesetzeskonformen und kostensparenden Workflow zu integrieren“, so die Geschäftsführung.
„Um die EU-DSGVO vollumfänglich umzusetzen, haben wir früh die Partnerschaft mit der Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) angestrebt. Dank Herrn Spallek von der CCS gelang die Umsetzung schnell und problemlos. Zudem fungiert er als externer Datenschutzbeauftragter der WinWorker GmbH.
Die CCS sorgt in unserem Alltag dafür, dass wir rechtssicher und nach den Richtlinien des geltenden Datenschutzes agieren können.“
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