
Darf eine öffentlich-rechtliche Kammer private Inkassodienstleister einsetzen?
„Öffentlich-rechtliche Beiträge dürfen nicht durch ein privates Inkassounternehmen eingezogen werden.“
So pauschal ist diese Aussage nicht richtig. Ebenso falsch wäre allerdings die Annahme, öffentlich-rechtliche Beitragsforderungen könnten wie gewöhnliche privatrechtliche Forderungen vollständig an einen Inkassodienstleister ausgelagert werden.

