
DORA wird auch für Leasing- und Factoringgesellschaften verpflichtend – Handlungsbedarf bis zum 01.01.2027
Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz wurde der Anwendungsbereich der DORA-Verordnung in Deutschland erweitert. Dadurch werden künftig auch Finanzierungsleasing- und Factoringgesellschaften verpflichtet, die Anforderungen an die digitale operationelle Resilienz umzusetzen.

