Sicherheit und Schutz für Ihre Lieferkette
Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes gehört die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, das die vertrauliche Mitteilung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen im eigenen Unternehmen oder in der Lieferkette ermöglicht.
Ziel des Beschwerdeverfahrens
Bei tatsächlichen Verletzungen müssen die Missstände im Sinne der Betroffenen verhindert, beendet oder zumindest minimiert werden.
Zugänglichkeit
Das Beschwerdeverfahren muss sowohl internen als auch externen Personen zur Verfügung stehen. Wichtigste Adressaten sind eigene Beschäftigte und Beschäftigte bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern, aber auch Anwohner rund um lokale Standorte. Auch Personen, die nicht direkt betroffen sind, müssen die Möglichkeit haben, Hinweise einzureichen. Dies können Gewerkschaften, Medienvertreter oder zivilrechtliche Organisationen sein.
Deshalb muss sichergestellt werden, dass mögliche Hürden für den Zugang zu dem Beschwerdeverfahren ermittelt und in angemessener Weise Wege und Lösungen geschaffen werden.
Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung
Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um den Hinweisgeber vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund der Nutzung des Beschwerdeverfahrens zu schützen. Deshalb muss den Betroffenen die Vertraulichkeit ihrer Identität und der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gewährleistet werden. Dies kann durch ein anonymes Verfahren sichergestellt werden. Zudem können Unternehmen konkrete Konsequenzen aufzeigen, mit denen Mitarbeiter oder Zulieferer rechnen müssen, wenn Betroffene mit Vergeltung rechnen müssen.
CrefoSupply ist eine digitale Lösung zur Einrichtung eines Beschwerdekanals nach § 8 LkSG, das durch einen verschlüsselten Meldekanal die Identität des Hinweisgebers schützt und Sie als betroffenes Unternehmen vor Geldbußen und Reputationsschäden bewahrt.
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