Seit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 14. Dezember 2012 ist der Aufbau und die Implementierung einer umfassenden Compliance-Funktion ausdrücklich aufsichtsrechtlich vorgeschrieben und steht bei Prüfungen oftmals im Fokus. Zudem gelten seither explizite Anforderungen an die Compliance-Funktion (Compliance gemäß AT 4.4.2 MaRisk):
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