MaRisk-Compliance

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MaRisk-Compliance

Seit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 14. Dezember 2012 ist der Aufbau und die Implementierung einer umfassenden Compliance-Funktion ausdrücklich aufsichtsrechtlich vorgeschrieben und steht bei Prüfungen oftmals im Fokus. Zudem gelten seither explizite Anforderungen an die Compliance-Funktion (Compliance gemäß AT 4.4.2 MaRisk):

Zu den wesentlichen rechtlichen Vorgaben und Regelungen zählen ausdrücklich auch solche, die sich auf die Gefährdung des Vermögens eines Instituts auswirken können. Die MaRisk-Anforderungen beschränken sich also nicht auf klassische Compliance-Themen wie Geldwäsche- oder Betrugsprävention. Zudem schließen sie eine Vielzahl deutscher und internationaler Regelungen und Vorgaben ein, durch deren Nichteinhaltung ein wesentliches Vermögensrisiko entstehen kann. Ihre Zahl kann je nach Geschäftsmodell mehrere Tausend erreichen. Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungen und Investmentgesellschaften benötigen daher einen umfassenden und detaillierten Ansatz zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Compliance-Risiken und der sich laufend ergebenden Änderungen im regulatorischen Umfeld.

Behalten Sie den Überblick. Unsere Experten unterstützen Sie in allen Belangen, die mit der MaRisk-Compliance verbunden sind – von der Compliance-Risikoanalyse über die Erstellung von Richtlinien und Handbüchern bis zur Zusammenfassung aller relevanten Rechtsnormen inklusive Monitoring.

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