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Die umfangreichen Themen Compliance, Datenschutz sowie Geldwäsche- und Betrugsprävention gehören zu unserem Tagesgeschäft. Lassen Sie sich von uns bei der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben unterstützen.

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Aktuelle Meldungen

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV: Weniger Bürokratie, neue Aufbewahrungsfristen und deren Auswirkungen auf Unternehmen

Das am 1. Januar 2025 in Kraft tretende Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) zielt darauf ab, Unternehmen von administrativen Lasten zu befreien. Neben allgemeinen Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere Änderungen im Bereich der Aufbewahrungsfristen steuerlicher und handelsrechtlicher Dokumente vor. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen. 1. Wesentliche

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Aktuelle Entwicklungen im Bereich Crypto Compliance – Neue Verpflichtungen für Unternehmen

Die Regulierung von Kryptowährungen nimmt in Deutschland und der EU weiter an Fahrt auf. Besonders durch die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), strengere Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie nationale Aufsichtsmaßnahmen entstehen neue Anforderungen für Unternehmen, die mit digitalen Vermögenswerten arbeiten. MiCAR: Einheitliche Regeln für den EU-Kryptomarkt Mit der MiCAR-Verordnung führt die

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Pflicht zum Aufbau von Kompetenzen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI-Kompetenz)

Die Bedeutung von Art. 4 KI-Verordnung (KI-VO) – Aktuelle Umsetzungspflichten und Handlungsempfehlungen Mit der neuen KI-Verordnung (KI-VO) der EU rückt Art. 4 in den Fokus von Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln oder einsetzen. Seit Beginn Februar 2025 ist dieser Artikel verbindlich und definiert grundlegende Pflichten für KI-Anbieter und -Nutzer

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Omnibus-Paket: EU vereinfacht Nachhaltigkeit

EU plant weitreichende Vereinfachungen bei CSRD, EU-Taxonomie & CSDDD! Weniger Bürokratie, gezieltere Nachhaltigkeitsanforderungen und Kostensenkungen für Unternehmen. Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den Entwurf des ersten Omnibus-Pakets vorgestellt. Folgende Änderungen sieht der Entwurf vor: 1. CSRD Anwendungsbereich: Zukünftig sollen nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden & min.

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