Compliance-Management

Als Compliance-Experten mit langjähriger Erfahrung und umfangreichen spezifischen Branchenkenntnissen sind wir Ihr Partner rund um das weite Feld der Compliance.

Lassen Sie sich durch die Vielzahl an Regelungen und Vorgaben nicht verunsichern. Vertrauen Sie auf unsere Experten und profitieren Sie von unserem umfangreichen Erfahrungsschatz im Bereich Compliance.

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MaRisk-Compliance

Seit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 14. Dezember 2012 ist der Aufbau und die Implementierung einer umfassenden Compliance-Funktion ausdrücklich aufsichtsrechtlich vorgeschrieben und steht bei Prüfungen oftmals im Fokus.
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Wertpapier-Compliance

Gemäß Artikels 22 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sind alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, eine permanente Compliance-Funktion vorzuhalten. Auf dieser Grundlage hat die BaFin mit ihren Mindestanforderungen an Compliance (MaComp) einen allgemein verbindlichen Compliance-Standard für Wertpapierdienstleistungs-unternehm geschaffen.
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Auslagerung Compliance-Beauftragter

Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihrer Compliance-Aufgaben. Als externe Compliance-Beauftragte nehmen wir alle Compliance-Pflichten für Sie wahr und stellen die kontinuierliche Weiterentwicklung Ihres Compliance-Managements sicher.

Behalten Sie Ihre Risiken im Blick –

Bleiben Sie erfolgreich

Der englische Begriff „Compliance“ beschreibt im Zusammenhang mit der Unternehmenskultur die Einhaltung allgemeiner und branchenspezifischer Regeln, Normen und gesetzlicher Vorschriften. Unternehmen sind verpflichtet, angemessene und wirksame organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung der für sie geltenden Regeln und Pflichten sicherzustellen. Zu den Pflichten zählt unter anderem die Erstellung von Organisations- und Arbeitsanweisungen sowie die Sicherstellung ihrer Anwendung.

Neben allgemeinen Compliance-Funktionen existieren spezielle Compliance-Vorgaben für Banken, Wertpapierhandelsunternehmen, Versicherungen oder Investmentgesellschaften. Bei der Wertpapier-Compliance stehen die organisatorischen Vorkehrungen im Hinblick auf die Einhaltung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie der europäischen Regelungen zum Anlegerschutz im Mittelpunkt, die MaRisk-Compliance fokussiert die Einhaltung aller rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, deren Nichteinhaltung zur Gefährdung des Unternehmensvermögens führen können.

Als Compliance-Experten mit langjähriger Erfahrung und umfangreichen spezifischen Branchenkenntnissen sind wir Ihr Partner rund um das weite Feld der Compliance. Ganz gleich ob Beratung und Unterstützung beim Aufbau einer Compliance-Funktion, Expertise in den Bereichen MaRisk– und WpHG-Compliance oder Auslagerung der Compliance-Funktion – wir stehen an Ihrer Seite.

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