Der englische Begriff „Compliance“ beschreibt im Zusammenhang mit der Unternehmenskultur die Einhaltung allgemeiner und branchenspezifischer Regeln, Normen und gesetzlicher Vorschriften. Unternehmen sind verpflichtet, angemessene und wirksame organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung der für sie geltenden Regeln und Pflichten sicherzustellen. Zu den Pflichten zählt unter anderem die Erstellung von Organisations- und Arbeitsanweisungen sowie die Sicherstellung ihrer Anwendung.
Neben allgemeinen Compliance-Funktionen existieren spezielle Compliance-Vorgaben für Banken, Wertpapierhandelsunternehmen, Versicherungen oder Investmentgesellschaften. Bei der Wertpapier-Compliance stehen die organisatorischen Vorkehrungen im Hinblick auf die Einhaltung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie der europäischen Regelungen zum Anlegerschutz im Mittelpunkt, die MaRisk-Compliance fokussiert die Einhaltung aller rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, deren Nichteinhaltung zur Gefährdung des Unternehmensvermögens führen können.
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