Entlasten Sie Ihre internen Prozesse und lassen Sie sich von unseren Compliance-Experten unterstützen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und professionelle Unterstützung im Bereich WpHG.
CCS
Wertpapier-Compliance
Gemäß Artikels 22 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sind alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, eine permanente Compliance-Funktion vorzuhalten. Auf dieser Grundlage hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihren Mindestanforderungen an Compliance (MaComp) und weiteren Rundschreiben einen allgemein verbindlichen Compliance-Standard für Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Deutschland geschaffen. Sie konkretisieren die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG, der Delegierten Verordnungen und der Richtlinien auf europäischer Ebene. Der WpHG-Compliance kommen danach im Wesentlichen folgende drei Aufgabenbereiche zu:
Sicherstellung von Kundeninteressen
Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Kunden, Unternehmen und Mitarbeitern
laufende und zeitnahe Überwachung der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften
Sowohl Prüfungsverbände als auch die BaFin verfolgen die Einhaltung der WpHG-Pflichten und verhängen bei Verstößen oder Versäumnissen teilweise empfindliche Strafen. Die Vielzahl an rechtlichen Anforderungen stellt die Compliance-Funktion jedoch vor immer weiter wachsende Herausforderungen und fordert einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand.
Entlasten Sie Ihre internen Prozesse und lassen Sie sich von unseren Compliance-Experten unterstützen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und professionelle Unterstützung im Bereich WpHG – von der Risikoanalyse über den Aufbau und die Überwachung von Kontrollsystemen bis zur Durchführung von Schulungen.
Unser Angebot für Sie:
Durchführung von Risikoanalysen, Einrichtung angemessener Kontrollen
Identifikation von Interessenkonflikten im Bereich Mitarbeitergeschäfte und Ausgestaltung von Überwachungsprozessen
Aufbau eines internen Kontrollsystems bzw. eines Risikomanagement-Systems
Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen, z.B. durch Zutritts- oder Zugriffsbeschränkungen
Aufstellung von Kriterien zur Bestimmung Compliance-relevanter Mitarbeiter