Wir beraten Sie branchen- und berufsgruppenübergreifend zu Ihren Pflichten im Bereich der Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.
CCS
Mit individuellen Lösungen gut aufgestellt
Die gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind in den letzten Jahren fortwährend verschärft worden. Auch in Zukunft werden das Geldwäschegesetz (GwG) und das Kreditwesengesetz (KWG) regelmäßige Aktualisierungen und Anpassungen erfahren. Die Konkretisierungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) enthalten regelmäßig weitere Anforderungen, die von den Verpflichteten umzusetzen sind. Während die gesetzeskonforme Prüfung und Dokumentation von Geschäften für Kreditinstitute, Finanz- und Zahlungsdienstleister sowie Versicherungsunternehmen meist zum Tagesgeschäft gehört, müssen andere Berufsgruppen, die dem GwG unterworfen sind (u.a. Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Güterhändler, Immobilienmakler oder Spielbanken) einen erheblichen Mehraufwand abseits ihres Kerngeschäfts betreiben, um die Vorgaben revisionssicher einzuhalten. Aber auch bei der Gründung einer verpflichteten Gesellschaft ist die Berücksichtigung aller geldwäscherechtlichen Vorgaben in den neuen Prozessen eine Aufgabe, die mit großem Aufwand verbunden ist.
Gehen Sie auf Nummer sicher und vertrauen Sie unseren Geldwäsche-Experten. Wir beraten Sie branchen- und berufsgruppenübergreifend zu Ihren Pflichten im Bereich der Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir mögliche Schwachstellen oder Optimierungsbedarfe. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten und erleichtern Ihnen die Integration in Ihr unternehmensspezifisches Risikomanagement.
Doch auch abseits der Vorgaben von GwG und KWG bieten wir Ihnen intelligente Lösungen zur Betrugsprävention, beispielsweise durch die Konkretisierung Ihrer internen Vorgaben durch präzise Arbeitsanweisungen und eine Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für das Thema Betrugsprävention. Dadurch sind Sie jederzeit in der Lage, potenziell geschäftsschädigendes Verhalten Ihrer Kunden rechtzeitig zu identifizieren und Zahlungsausfällen vorzubeugen.
Unser Angebot für Sie:
Identifizierung des möglichen Handlungsbedarfs in den Bereichen Geldwäscheprävention, Betrugsprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erfüllung aller Pflichten aus dem GwG
Erstellung und Aktualisierung einer institutsspezifischen Risikoanalyse gemäß § 5 GwG
Entwicklung individueller Geldwäsche-Richtlinien und Formblätter