WpI MaRisk 2027: Neues Regelwerk für Wertpapierinstitute
Mit dem Rundschreiben 09/2026 (WA) hat die BaFin am 24. August 2026 die finalen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht.
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Mit dem Rundschreiben 09/2026 (WA) hat die BaFin am 24. August 2026 die finalen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht.
Generative KI ist längst im Arbeitsalltag angekommen. Texte zusammenfassen, E-Mails formulieren, Übersetzungen erstellen, Dokumente analysieren oder Informationen strukturieren – Anwendungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini oder Claude können viele Tätigkeiten erheblich beschleunigen.
Compliance ist längst mehr als die Erfüllung einzelner gesetzlicher Vorgaben. Die Anforderungen an Unternehmen werden zunehmend vielfältiger und komplexer.
Die Frist ist abgelaufen. Der Pflichtverstoß lässt sich nicht mehr rückgängig machen – aber die Lage lässt sich jetzt noch geordnet und risikobewusst bereinigen.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Der neue EU-Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte zeigt, wie Unternehmen diese Pflichten praktisch umsetzen können.
„Öffentlich-rechtliche Beiträge dürfen nicht durch ein privates Inkassounternehmen eingezogen werden.“
So pauschal ist diese Aussage nicht richtig. Ebenso falsch wäre allerdings die Annahme, öffentlich-rechtliche Beitragsforderungen könnten wie gewöhnliche privatrechtliche Forderungen vollständig an einen Inkassodienstleister ausgelagert werden.
Mit der PPWR, der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, ordnet die EU das Verpackungsrecht grundlegend neu. Die PPWR erfasst den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung: von Materialauswahl und Gestaltung über Kennzeichnung und Verwendung bis zu Rücknahme, Wiederverwendung und Recycling.
Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz wurde der Anwendungsbereich der DORA-Verordnung in Deutschland erweitert. Dadurch werden künftig auch Finanzierungsleasing- und Factoringgesellschaften verpflichtet, die Anforderungen an die digitale operationelle Resilienz umzusetzen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhöht den Druck auf Unternehmen, die ihre NIS2-Registrierung bislang noch nicht abgeschlossen haben.
Obwohl die gesetzliche Registrierungsfrist bereits im März 2026 abgelaufen ist, gewährt das BSI betroffenen Unternehmen nun eine letzte Nachfrist bis zum 31. Juli 2026.
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