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Facebook und Instagram: Widerspruch gegen Meta KI-Training (bis 26.05.2025)

Meta, das Unternehmen hinter Facebook, Instagram und WhatsApp, hat angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte ihrer Nutzer für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) zu verwenden. Unternehmen, die Facebook und Instagram einsetzen, sind ebenfalls betroffen!
Im Folgenden erfahren Sie, welche Daten Meta für das KI-Training verwendet, wie ein Widerspruch möglich ist und wo weitere Problemzonen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in Unternehmen schlummern könnten.

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Google Tag Manager: Was das automatische Laden des Google Tags aus datenschutzrechtlicher Sicht bedeutet

Seit dem 10. April wird das Google Tag im Tag Manager automatisch geladen – unabhängig davon, ob Nutzer zuvor eingewilligt haben oder eine Interaktion stattgefunden hat. Dies stellt aus datenschutzrechtlicher Sicht ein erhebliches Risiko dar, da personenbezogene Daten ohne klare Zustimmung erhoben werden könnten. Besonders relevant ist dies für Websitebetreiber,

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ChatGPT und Auftragsverarbeitungsvertrag

Unternehmen nutzen ChatGPT zunehmend, stellen sich dabei aber Fragen zur datenschutzkonformen Anwendung, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Entscheidend ist dabei, ob OpenAI als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO oder eigenverantwortlich agiert – was stark von der gewählten Lizenz (z. B. Free, Pro, Team, API oder Enterprise) abhängt. Nur bei

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Meta AI jetzt in Europa: Datenschutzexperten raten zur Vorsicht

Meta AI, der neue KI-Assistent des Meta-Konzerns, ist nun über WhatsApp, Instagram und Facebook auch auf europäischen Smartphones verfügbar. Die KI bietet je nach Plattform unterschiedliche Funktionen – von Restaurantempfehlungen über Bildbearbeitung bis hin zu Hashtag-Vorschlägen. Nutzer aktivieren Meta AI gezielt, z. B. durch einen Button oder durch Markieren in Gruppenchats.

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Wann liegt eine „besondere Situation“ für einen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung gem. Art. 21 Abs.1 DSGVO vor?

Das Landgericht Wiesbaden entschied am 19.02.2025, unter welchen Bedingungen ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO wirksam ist. Es stellte klar, dass der Widerspruch keine automatische Wirkung entfaltet, sondern eine „besondere Situation“ voraussetzt, die atypisch und konkret begründet sein muss – etwa rechtlicher, wirtschaftlicher, ethischer, sozialer,

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Das Bürokratieentlastungsgesetz IV: Weniger Bürokratie, neue Aufbewahrungsfristen und deren Auswirkungen auf Unternehmen

Das am 1. Januar 2025 in Kraft tretende Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) zielt darauf ab, Unternehmen von administrativen Lasten zu befreien. Neben allgemeinen Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere Änderungen im Bereich der Aufbewahrungsfristen steuerlicher und handelsrechtlicher Dokumente vor. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen. 1. Wesentliche

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Aktuelle Entwicklungen im Bereich Crypto Compliance – Neue Verpflichtungen für Unternehmen

Die Regulierung von Kryptowährungen nimmt in Deutschland und der EU weiter an Fahrt auf. Besonders durch die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), strengere Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie nationale Aufsichtsmaßnahmen entstehen neue Anforderungen für Unternehmen, die mit digitalen Vermögenswerten arbeiten. MiCAR: Einheitliche Regeln für den EU-Kryptomarkt Mit der MiCAR-Verordnung führt die

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Omnibus-Paket: EU vereinfacht Nachhaltigkeit

EU plant weitreichende Vereinfachungen bei CSRD, EU-Taxonomie & CSDDD! Weniger Bürokratie, gezieltere Nachhaltigkeitsanforderungen und Kostensenkungen für Unternehmen. Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den Entwurf des ersten Omnibus-Pakets vorgestellt. Folgende Änderungen sieht der Entwurf vor: 1. CSRD Anwendungsbereich: Zukünftig sollen nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden & min.

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