Google Tag Manager: Was das automatische Laden des Google Tags aus datenschutzrechtlicher Sicht bedeutet

Seit dem 10. April wird das Google Tag im Tag Manager automatisch geladen – unabhängig davon, ob Nutzer zuvor eingewilligt haben oder eine Interaktion stattgefunden hat. Dies stellt aus datenschutzrechtlicher Sicht ein erhebliches Risiko dar, da personenbezogene Daten ohne klare Zustimmung erhoben werden könnten. Besonders relevant ist dies für Websitebetreiber, die Google Ads- oder Floodlight-Tags einsetzen, da diese nun aktiv sicherstellen müssen, dass eine gültige Rechtsgrundlage – idealerweise eine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – vorliegt. Fehlt diese, besteht die Gefahr einer unzulässigen Datenverarbeitung. Betreiber sollten deshalb ihre Cookie-Banner überprüfen, das Google Tag nur nach Einwilligung der Nutzer laden lassen und die Datenschutzerklärung entsprechend anpassen.