GeldwäscheBeauftragter

Gehen Sie auf Nummer sicher und vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Geldwäscheprävention.

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GeldwäscheBeauftragter

Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betrifft nicht nur Unternehmen der Finanzwirtschaft, sondern auch viele andere Unternehmen wie Güterhändler oder Immobilienmakler. Auch sie sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und müssen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen. Dazu zählt unter anderem die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Er hat die Umsetzung aller diesbezüglich relevanten gesetzlichen Regelungen und Vorschriften im Unternehmen zu überwachen. Neben der Erstellung einer Risikoanalyse gehört es zu seinen Aufgaben, Handlungsanweisungen zu erarbeiten und ihre Anwendung durchzusetzen sowie die Durchsetzung regelmäßig zu überprüfen. Unternehmen können entweder einen eigenen Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betrauen oder einen externen Geldwäschebeauftragten beauftragen.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die Verpflichtung organisatorische und finanzielle Belastungen. Dennoch sollten Sie sich genau über die gesetzlichen Bestimmungen und Ihre damit verbundenen Pflichten informieren. Denn die aufsichtsrechtlichen Sanktionen können drastisch sein – von Anordnungsmaßnahmen über Geldbußen bis hin zur Untersagung der Ausübung des Gewerbes.

Gehen Sie auf Nummer sicher und vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Geldwäscheprävention. Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten und der Zentralen Stelle. Wir agieren unabhängig und erstellen eine Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen, die auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Durch die Entwicklung von Arbeitsanweisungen, die Vermittlung der damit verbundenen Anforderungen im Rahmen von Mitarbeiterschulungen und unsere laufende Kontrolle der Beachtung Ihrer internen Grundsätze zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen wir jederzeit für Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften einhalten – ganz ohne organisatorischen Mehraufwand für Sie.

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