Umsetzungsfrist der alten Standardvertragsklauseln endet am 27. Dezember 2022
Nachdem das sogenannte „Privacy Shield-Abkommen“ im Sommer 2020 vom europäischen Gerichtshof (EuGH) abgeschafft wurde (auch bekannt als Schrems-II-Urteil), kam es bei Unternehmen und anderen verantwortlichen Stellen zu massiven Rechtsunsicherheiten und Einschränkungen bei dem Transfer von personenbezogenen Daten in das EU-Ausland. Von der zeitweisen Einstellung bestimmter Datentransfers über detaillierte „Transfer Impact