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Anstehende Änderungen im Geldwäschegesetz: Das Transparenzregister wird zum Vollregister

Der am 10. Februar 2021 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten; TraFinG Gw) wurde am 10.

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Betrug: BaFin nutzt keine Fernwartungssoftware

Die BaFin weist darauf hin, dass sie sich nicht per Fernwartungssoftware auf Computer von Verbrauchern aufschaltet. Der BaFin ist ein Fall bekannt geworden, in dem ein unbekannter Täter einen Verbraucher angerufen hat, um diesem angeblich dabei zu helfen, in Bitcoins investiertes Geld „zurückzuholen“. Dabei habe der Täter vorgegeben, im Auftrag der BaFin zu handeln. Weitere Informationen finden Sie auf der

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Compliance & Risk Newsletter Ausgabe 3/2020

Datenschutz im Verein – auch der Sportverein von nebenan muss die DSGVO beachten und umsetzen!  Haftungsfalle Covid-19? Die zweite Welle kommt.  ESG-Compliance – „Klimawandel und Nachhaltigkeit machen auch vor dem Finanzsektor keinen Halt!“ Komplette Ausgabe lesen

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ESG-Compliance – „Klimawandel und Nachhaltigkeit machen auch vor dem Finanzsektor keinen Halt!“

Ohne Umweltschutz, kein Erfolg!? Das Thema Klimawandel, Umweltschutz und Nachhaltigkeit stößt nicht nur seit der „Fridays-For-Future-Bewegung“ auf eine stetig wachsende Zustimmung in der Gesellschaft. Auch Politik und Wirtschaft erkennen in der Umweltfrage einen erfolgskritischen Faktor, der nicht mehr länger kleinzureden ist. Zahlreiche Unternehmen in Deutschland haben sich schon frühzeitig der

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Haftungsfalle Covid-19? Die zweite Welle kommt.

Mit dem E-Learning der CCS schulen Sie Ihre Beschäftigten Der Ausbruch des Covid-19-Virus („Coronavirus“) in Europa ist ein Thema, das seit Monaten das gesamte Wirtschaftsleben und die tägliche Nachrichtenlage dominiert. Es stellt sich daher für Geschäftsführer die Frage, was im eigenen Unternehmen getan werden muss, um einen Virusausbruch zu verhindern

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Datenschutz im Verein – auch der Sportverein von nebenan muss die DSGVO beachten und umsetzen!

Gilt die DSGVO überhaupt für Vereine? Diese Frage ist mit einem eindeutigen „Ja“ zu beantworten. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) entfaltet ihre Wirkung für Vereine aller Art (also z.B. auch für gemeinnützige Vereine), genauso wie für alle anderen Gesellschaftsformen. Nichts anderes gilt im Übrigen für die ergänzenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

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Update zum Verbandssanktionengesetz – Referentenentwurf und erste Stellungnahmen

Am 22.04.2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den offiziellen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (Verbandssanktionengesetz – VerSanG)“. Bereits hier gab es die erste Änderung, denn die bisherige Bezeichnung „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ wurde verworfen und durch die Bezeichnung „Gesetz zur Stärkung

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Nachweisbarer Datenschutz ist gar nicht so schwierig mit einem Daten- schutz-IKS!

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen und dafür entsprechende Dokumentation bereitstellen. Dies ist eindeutig aus Art. 5 Abs. 2 der DSGVO zu entnehmen. Allein das Vorhandensein von Regelungen zum Datenschutz und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten stellen nicht sicher, dass die Regelungen funktionsfähig sind und

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