Anstehende Änderungen im Geldwäschegesetz: Das Transparenzregister wird zum Vollregister
Der am 10. Februar 2021 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten; TraFinG Gw) wurde am 10.