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Die EU-Geldwäscheverordnung – neue Herausforderungen für Verpflichtete in Deutschland

Die Europäische-Geldwäsche-Verordnung (EU) 2024/1624 („AML-VO“) stellt einen Wendepunkt im Geldwäscherecht dar. Weg von nationaler Fragmentierung, hin zu einem echten EU-Binnenmarkt für Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung.Für viele deutsche Verpflichtete ergibt sich hieraus ein Kraftakt, aber auch die Chance, die Compliance-Systeme zukunftssicher und effizient aufzustellen. Wer frühzeitig handelt, verschafft sich sowohl rechtskonforme Sicherheit

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KI-Verordnung: Was Unternehmen in Bezug auf Datenschutz wissen müssen

Seit dem 02. Februar 2025 gilt die neue KI-Verordnung (KI-VO). Sie verpflichtet Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln, einsetzen oder vertreiben, zu umfangreichen Maßnahmen – insbesondere auch im Bereich des Datenschutzes. Die Regelungen bringen nicht nur technische, sondern auch organisatorische und rechtliche Anforderungen mit sich. Ein zentraler Fokus liegt dabei

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Früherkennung nach StaRUG: Eine verpflichtende Leitungsaufgabe mit Haftungsrisiko

2024 war ein Rekordjahr für Unternehmensinsolvenzen in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, der stärkste Anstieg seit fast einem Jahrzehnt. Viele Unternehmen melden ihre Zahlungsunfähigkeit zu spät an. Diese Entwicklung verdeutlicht eindrücklich, wie wichtig es ist, wirtschaftliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen

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Facebook und Instagram: Widerspruch gegen Meta KI-Training (bis 26.05.2025)

Meta, das Unternehmen hinter Facebook, Instagram und WhatsApp, hat angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte ihrer Nutzer für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) zu verwenden. Unternehmen, die Facebook und Instagram einsetzen, sind ebenfalls betroffen!
Im Folgenden erfahren Sie, welche Daten Meta für das KI-Training verwendet, wie ein Widerspruch möglich ist und wo weitere Problemzonen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in Unternehmen schlummern könnten.

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Google Tag Manager: Was das automatische Laden des Google Tags aus datenschutzrechtlicher Sicht bedeutet

Seit dem 10. April wird das Google Tag im Tag Manager automatisch geladen – unabhängig davon, ob Nutzer zuvor eingewilligt haben oder eine Interaktion stattgefunden hat. Dies stellt aus datenschutzrechtlicher Sicht ein erhebliches Risiko dar, da personenbezogene Daten ohne klare Zustimmung erhoben werden könnten. Besonders relevant ist dies für Websitebetreiber,

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ChatGPT und Auftragsverarbeitungsvertrag

Unternehmen nutzen ChatGPT zunehmend, stellen sich dabei aber Fragen zur datenschutzkonformen Anwendung, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Entscheidend ist dabei, ob OpenAI als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO oder eigenverantwortlich agiert – was stark von der gewählten Lizenz (z. B. Free, Pro, Team, API oder Enterprise) abhängt. Nur bei

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Meta AI jetzt in Europa: Datenschutzexperten raten zur Vorsicht

Meta AI, der neue KI-Assistent des Meta-Konzerns, ist nun über WhatsApp, Instagram und Facebook auch auf europäischen Smartphones verfügbar. Die KI bietet je nach Plattform unterschiedliche Funktionen – von Restaurantempfehlungen über Bildbearbeitung bis hin zu Hashtag-Vorschlägen. Nutzer aktivieren Meta AI gezielt, z. B. durch einen Button oder durch Markieren in Gruppenchats.

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Wann liegt eine „besondere Situation“ für einen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung gem. Art. 21 Abs.1 DSGVO vor?

Das Landgericht Wiesbaden entschied am 19.02.2025, unter welchen Bedingungen ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO wirksam ist. Es stellte klar, dass der Widerspruch keine automatische Wirkung entfaltet, sondern eine „besondere Situation“ voraussetzt, die atypisch und konkret begründet sein muss – etwa rechtlicher, wirtschaftlicher, ethischer, sozialer,

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Das Bürokratieentlastungsgesetz IV: Weniger Bürokratie, neue Aufbewahrungsfristen und deren Auswirkungen auf Unternehmen

Das am 1. Januar 2025 in Kraft tretende Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) zielt darauf ab, Unternehmen von administrativen Lasten zu befreien. Neben allgemeinen Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere Änderungen im Bereich der Aufbewahrungsfristen steuerlicher und handelsrechtlicher Dokumente vor. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen. 1. Wesentliche

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