
WpI MaRisk 2027: Neues Regelwerk für Wertpapierinstitute
Mit dem Rundschreiben 09/2026 (WA) hat die BaFin am 24. August 2026 die finalen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht.

Mit dem Rundschreiben 09/2026 (WA) hat die BaFin am 24. August 2026 die finalen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht.

Compliance ist längst mehr als die Erfüllung einzelner gesetzlicher Vorgaben. Die Anforderungen an Unternehmen werden zunehmend vielfältiger und komplexer.

Die AMLA hat ihre Konsultationen zu den zentralen RTS-Entwürfen rund um die Kundensorgfaltspflichten abgeschlossen – über 1.600 Stakeholder haben sich allein an der ersten öffentlichen Anhörung im März beteiligt.

Die europäische Regulierungslandschaft zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) befindet sich in einer spannenden Phase. Mit dem Ziel, die bisherige nationale Fragmentierung zu überwinden und einen wirklich integrierten Binnenmarkt mit einheitlichen Standards zu schaffen, hat die Europäische Union ein umfassendes Gesetzgebungspaket verabschiedet. Das Herzstück bildet die Verordnung (EU) 2024/1624 (EU-AML-VO), die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt.

Unternehmen sehen sich zunehmend mit komplexen gesetzlichen Anforderungen, regulatorischen Vorgaben und steigenden Erwartungen von Geschäftspartnern, Investoren und der Öffentlichkeit konfrontiert. Ein wirksames Corporate Compliance Management System (CCMS) ist daher nicht mehr „Nice-to-have“, sondern ein entscheidender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung – und in vielen Fällen eine gesetzliche Pflicht.

Die Europäische-Geldwäsche-Verordnung (EU) 2024/1624 („AML-VO“) stellt einen Wendepunkt im Geldwäscherecht dar. Weg von nationaler Fragmentierung, hin zu einem echten EU-Binnenmarkt für Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung.Für viele

Die Regulierung von Kryptowährungen nimmt in Deutschland und der EU weiter an Fahrt auf. Besonders durch die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), strengere Vorgaben zur
I. Einleitung Seit Inkrafttreten der ersten Geldwäscherichtlinie auf europäischer Ebene wurde im Geldwäschepräventionsbereich stets verschärft und expandiert. Durch den Erlass verschiedener im Kontext stehender EU-Richtlinien,
Die EU hat mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) einen wegweisenden Regulierungsrahmen für den Kryptomarkt geschaffen, der seit dem 16. Mai 2023 gilt.
Seit dem 17. Dezember 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für kleine Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Laut Handelsblatt[1] haben bislang nur 51 % der