Ein Präsent zum Jahresende, eine Einladung zum Sportevent oder eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung eines Auftrags. Solche Situationen gehören zum Geschäftsalltag vieler Unternehmen. Sie verlangen klare Entscheidungen darüber, welche Vorteile angemessen sind, wer sie freigibt und wann eine vertiefte Prüfung erforderlich ist.
Mit der neuen EU-Antikorruptionsrichtlinie erhält das Thema zusätzlichen regulatorischen Impuls. Die Richtlinie (EU) 2026/1021 ist im Mai 2026 in Kraft getreten und schafft gemeinsame Mindestvorgaben für die Bekämpfung von Korruption im öffentlichen und privaten Sektor. Für Unternehmen bietet dies einen konkreten Anlass, ihre bestehenden Regeln und Kontrollen zu überprüfen.
Hintergrund der neuen EU-Vorgaben
Die Richtlinie harmonisiert Korruptionsdelikte und die Anforderungen an deren Sanktionierung. Darüber hinaus stärkt sie die Prävention sowie die grenzüberschreitende Ermittlung und Strafverfolgung. Die Mitgliedstaaten müssen die wesentlichen Vorgaben grundsätzlich bis zum 1. Juni 2028 in nationales Recht umsetzen.
Für deutsche Unternehmen gelten die bestehenden Korruptionsvorschriften bereits heute. Dazu gehört insbesondere § 299 StGB zur Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die europäische Weiterentwicklung sollte deshalb in die laufende Überprüfung der Compliance-Organisation einfließen.
Geschenke und Einladungen im Unternehmensalltag
Bei der Bewertung einer Zuwendung kommt es auf ihren Zweck und die konkreten Umstände an. Besonders sensibel sind Vorteile, die mit einer erwarteten Bevorzugung bei einer geschäftlichen Entscheidung verbunden werden. Aus unserer Sicht sollten Unternehmen deshalb neben dem Wert auch den Empfängerkreis, die Häufigkeit und den zeitlichen Zusammenhang mit Vergabe- oder Vertragsentscheidungen betrachten. Für Kontakte mit Amtsträgern empfehlen wir gesonderte, restriktive Vorgaben.
Interne Wertgrenzen können die Orientierung erleichtern. Sie ersetzen jedoch keine Prüfung des Einzelfalls. Beschäftigte benötigen einen erreichbaren Ansprechpartner, wenn eine Einladung oder ein Geschenk außerhalb der üblichen Geschäftspraxis liegt.
Provisionen und Vermittler gezielt prüfen
Ein weiterer Prüfbereich sind externe Vertriebsagenten, Berater und Vermittler. Unternehmen sollten nachvollziehen können, welche Leistung beauftragt wurde, ob die Vergütung plausibel ist und wem die Zahlung wirtschaftlich zugutekommt.
Eine Empfehlung ist, ungewöhnlich hohe Provisionen, unklare Leistungsbeschreibungen und Zahlungen auf Konten unbeteiligter Dritter vor einer Freigabe zu klären. Vertrag, Leistungsnachweis und Zahlungsprozess sollten dabei zusammen betrachtet werden. So lässt sich erkennen, ob die dokumentierte Vereinbarung mit der tatsächlichen Abwicklung übereinstimmt.
Welche Maßnahmen Unternehmen jetzt überprüfen sollten
Ein praktikabler Ansatz setzt bei den Entscheidungen an, die Beschäftigte regelmäßig treffen müssen. Aus unserer Sicht sollten Unternehmen insbesondere:
- Regeln für Geschenke, Einladungen und sonstige Vorteile verständlich formulieren,
- Zuständigkeiten, Freigabegrenzen und den Umgang mit Ausnahmen festlegen,
- Interessenkonflikte im Einkauf und Vertrieb offenlegen und angemessen bearbeiten,
- Vermittler risikoorientiert prüfen und ihre Leistungen nachvollziehbar dokumentieren,
- Beschäftigte anhand konkreter Situationen schulen,
- Hinweise auf mögliche Verstöße vertraulich bearbeiten und Maßnahmen nachverfolgen.
Die Wirksamkeit der Prävention nachvollziehbar machen
Die neue Richtlinie sieht vor, dass wirksame interne Kontrollen und Compliance-Programme zur Korruptionsprävention im Rahmen der nationalen Umsetzung als mildernde Umstände berücksichtigt werden können. Daraus folgt keine automatische Haftungsbefreiung. Für die Unternehmenspraxis empfehlen wir deshalb, die Anwendung der eigenen Regeln regelmäßig anhand ausgewählter Vorgänge zu überprüfen. Geeignet sind beispielsweise freigegebene Einladungen, Provisionsabrechnungen oder dokumentierte Interessenkonflikte. Dabei sollte erkennbar sein, wer geprüft hat, welche Auffälligkeiten geklärt wurden und warum eine Entscheidung getroffen wurde.
Fazit
Die neue EU-Antikorruptionsrichtlinie bietet einen Anlass, die eigene Korruptionsprävention gezielt weiterzuentwickeln. Gerade vor der Jahresendphase sollten Unternehmen prüfen, ob ihre Vorgaben für Geschenke und Einladungen verständlich sind und im Alltag angewendet werden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Zuständigkeiten, Freigaben und Kontrollen risikoorientiert zu bewerten und konkrete Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen unseres Compliance Readiness Checks betrachten wir auch, wie die vorhandenen Regelungen umgesetzt und durch Nachweise belegt werden.
Julian Piroué
Senior Consultant, Creditreform Compliance Services GmbH