WpI MaRisk 2027: Neues Regelwerk für Wertpapierinstitute

Mit dem Rundschreiben 09/2026 (WA) hat die BaFin am 24. August 2026 die finalen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht.

Damit erhalten Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute erstmals einen eigenständigen aufsichtsrechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung ihres Risikomanagements. Die neuen Anforderungen konkretisieren insbesondere die Vorgaben des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

Die WpI MaRisk treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Ein Regelwerk, das stärker auf Wertpapierinstitute zugeschnitten ist

Bislang mussten sich alle Wertpapierinstitute bei der Ausgestaltung ihres Risikomanagements an den MaRisk für Kreditinstitute orientieren. Die neuen WpI MaRisk berücksichtigen dagegen stärker die Besonderheiten und Risikoprofile von Kleinen und Mittleren Wertpapierinstituten.

Das Regelwerk ist kompakter und stärker prinzipien- und risikoorientiert. Dadurch entstehen Gestaltungsspielräume bei der konkreten Umsetzung. Diese sollten jedoch nicht pauschal als Vereinfachung verstanden werden: Entscheidend bleibt, dass die gewählte Ausgestaltung angemessen, nachvollziehbar und dokumentiert ist.

Für die Institute stellt sich daher insbesondere die Frage, welche bestehenden Strukturen übernommen, angepasst oder gegebenenfalls vereinfacht werden können.

Was sollten Institute jetzt prüfen?

Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten sollte für eine strukturierte Bestandsaufnahme genutzt werden. Eine Gap-Analyse zwischen den bestehenden Strukturen und den finalen WpI MaRisk schafft dabei eine wichtige Grundlage.

Im Fokus sollten unter anderem stehen:

  • bestehende Risikomanagementprozesse und Kontrollstrukturen,
  • Verantwortlichkeiten und organisatorische Zuständigkeiten,
  • interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen,
  • Berichts- und Dokumentationsprozesse sowie
  • die Angemessenheit der bestehenden Regelungen im Verhältnis zum Geschäftsmodell und Risikoprofil.

Auf dieser Basis lässt sich feststellen, wo konkreter Anpassungsbedarf besteht und wo die neuen Gestaltungsspielräume sinnvoll genutzt werden können.

Vorbereitung statt kurzfristiger Anpassung

Die Umsetzung der WpI MaRisk sollte nicht ausschließlich als formale Anpassung bestehender Dokumente verstanden werden. Vielmehr bietet die Umstellung die Möglichkeit, die eigene Geschäftsorganisation und das Risikomanagement insgesamt auf Angemessenheit und Praxistauglichkeit zu überprüfen.

Ein frühzeitiger Abgleich hilft dabei, notwendige Maßnahmen zu priorisieren und die Umsetzung bis zum Inkrafttreten planbar zu gestalten.

Unterstützung durch Creditreform Compliance Services

Creditreform Compliance Services unterstützt Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute bei der Vorbereitung auf die WpI MaRisk – von der Gap-Analyse über die Anpassung von Prozessen, Richtlinien und Dokumentationen bis hin zur laufenden Unterstützung bei Compliance-Aufgaben.

Unser Ziel ist eine Umsetzung, die regulatorische Anforderungen berücksichtigt und zugleich zur individuellen Organisation, Geschäftstätigkeit und Risikosituation des Instituts passt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Aufsichtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Bild von Maurice Collet

Maurice Collet

Consultant Compliance & AML, Creditreform Compliance Services GmbH