Aktuelle Entwicklungen im Bereich Crypto Compliance – Neue Verpflichtungen für Unternehmen

Die Regulierung von Kryptowährungen nimmt in Deutschland und der EU weiter an Fahrt auf. Besonders durch die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), strengere Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie nationale Aufsichtsmaßnahmen entstehen neue Anforderungen für Unternehmen, die mit digitalen Vermögenswerten arbeiten.

MiCAR: Einheitliche Regeln für den EU-Kryptomarkt

Mit der MiCAR-Verordnung führt die EU erstmals eine umfassende Regulierung für Kryptowährungen ein. Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen erbringen oder Token ausgeben, benötigen künftig eine behördliche Genehmigung. Dies betrifft insbesondere Krypto-Börsen, Verwahrstellen, Emittenten von Stablecoins sowie Handelsplattformen.

Neben der Zulassungspflicht schreibt MiCAR auch erhöhte Transparenzanforderungen für Emittenten von Kryptowerten vor. Sie Diese müssen detaillierte Angaben zu ihrem Geschäftsmodell, den zugrunde liegenden Vermögenswerten und den Mechanismen zur Stabilisierung eines Tokens machen. Zudem werden klare Regeln zur Verhinderung von Marktmissbrauch etabliert.

Die Regelungen für Stablecoins und E-Geld-Token gelten bereits seit dem 30. Juni 2024, während die vollständige Umsetzung für alle Krypto-Dienstleister am 30. Dezember 2024 in Kraft getreten ist.

Strengere Vorgaben zur Geldwäscheprävention

Parallel zur MiCAR-Verordnung hat die EU mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) die Anforderungen an Krypto-Unternehmen weiter verschärft. Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter und Finanzinstitute, die mit digitalen Vermögenswerten arbeiten, sind nun verpflichtet, umfassende Know-Your-Customer-(KYC)-Prozesse durchzuführen und Transaktionen noch detaillierter zu überwachen.

Insbesondere müssen verdächtige Krypto-Transaktionen in Echtzeit erkannt und an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Unternehmen sind zudem verpflichtet, eine lückenlose Dokumentation über Transaktionen und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu führen. Die geplante EU Anti-Money Laundering Authority (AMLA) wird dabei eine zentrale Rolle in der europaweiten Aufsicht übernehmen.

Lizenzpflicht für Krypto-Dienstleister in Deutschland

In Deutschland besteht bereits seit 2020 eine Lizenzpflicht für die Verwahrung und den Handel von Kryptowerten. Die BaFin hat hierfür eine regulatorische Grundlage geschaffen, die Unternehmen verpflichtet, eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zu beantragen.

Diese Regelung betrifft sowohl Banken, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, als auch spezialisierte Krypto-Unternehmen. Neben der Lizenzierung sind Dienstleister verpflichtet, strengere Vorgaben im Bereich Risikomanagement, interne Kontrollen und Geldwäscheprävention einzuhalten. Unternehmen, die ohne Lizenz operieren, riskieren hohe Strafen oder ein vollständiges Geschäftsverbot.

Zusätzlich müssen sich Krypto-Dienstleister aus dem Ausland, die in der EU tätig sein wollen, bei den nationalen Aufsichtsbehörden registrieren, sofern sie eine MiCAR-Lizenz besitzen.

Eigenkapitalanforderungen für Banken mit Krypto-Engagement

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die neuen Kapitalanforderungen gemäß Basel III übernommen. Institute, welche direkt in Kryptowährungen investieren oder ihren Kunden Krypto-Dienstleistungen anbieten, müssen künftig strikte Risikobewertungen durchführen und ihre Kapitalreserven entsprechend anpassen.

Banken müssen für risikoreiche Krypto-Assets (wie Bitcoin oder Ether) eine Eigenkapitalunterlegung von 1250 % des gehaltenen Krypto-Bestands sicherstellen. Diese neuen Anforderungen sollen gewährleisten, dass Finanzinstitute, die mit digitalen Vermögenswerten arbeiten, nicht übermäßig risikoreich agieren. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird maßgeblich beeinflussen, wie Banken künftig mit Kryptowährungen umgehen und in welchem Umfang sie diese in ihre Geschäftsmodelle integrieren können.

Fazit: Unternehmen müssen jetzt handeln

Mit der wachsenden Regulierung steigen die Anforderungen an Unternehmen, die mit Kryptowerten arbeiten. Wer in der EU tätig sein will, muss sich auf eine Lizenzierungspflicht, verschärfte Geldwäschevorgaben und höhere Kapitalanforderungen einstellen. Unternehmen sollten frühzeitig ihre Compliance-Strategien anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und langfristige Geschäftsmöglichkeiten nicht zu gefährden.

Wenn Sie von den neuen Regelungen betroffen sind oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Autor: Marc Banik, Consultant Compliance & AML, Creditreform Compliance Services GmbH