Die EU hat mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) einen wegweisenden Regulierungsrahmen für den Kryptomarkt geschaffen, der seit dem 16. Mai 2023 gilt. Ziel der MiCAR ist es, technologische Innovationen zu fördern und einen harmonisierten Rechtsrahmen in der EU zu schaffen. Sie reguliert unter anderem den Anleger- und Verbraucherschutz, Transparenz- und Offenlegungspflichten sowie Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Anwendungsbereich und Zulassungspflichten
MiCAR betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die in der EU Kryptowerte emittieren, anbieten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen. Dies schließt Emittenten, Händler, Broker und Verwahrer ein. Demnach sind für Kryptowerte-Dienstleistungen Zulassungen bei der national zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich. In Deutschland ist die zuständige Behörde die BaFin.
Verhaltens- und Organisationspflichten
Die Verordnung schreibt vor, dass Dienstleister ehrliches, faires und professionelles Handeln sicherstellen sowie die Interessen der Kunden wahren müssen. Zudem müssen alle bereitgestellten Informationen klar und nicht irreführende kommuniziert werden. Für diesen Dienstleistungszweig bestehen somit umfangreiche Anforderungen an Risikomanagement und interne Kontrollsysteme.
Compliance-Anforderungen für Unternehmen
Unternehmen müssen umfangreiche Compliance-Maßnahmen umsetzen, um den Anforderungen der MiCAR gerecht zu werden. Dazu gehören:
- Erstellung von Risikomanagementstrategien: Entwicklung und Implementierung umfassender Risikomanagementprozesse.
- Einrichtung von internen Kontrollsystemen: Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
- Schulung und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zu neuen Vorschriften und Compliance-Standards.
Neue Anforderungen in der Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung
Nach Inkrafttreten der MiCAR stehen Compliance-Abteilungen vor der Herausforderung, ihre Prozesse an neue Vorschriften zur Geldwäscheprävention, Terrorismusbekämpfung und strafbaren Handlungen anzupassen. Dazu gehört die Implementierung angemessener interner Systeme und Verfahren, die auf bestehenden Anti-Geldwäsche-Richtlinien basieren.
Risikomanagement und KYC-Prozesse
- Risikomanagement: Analyse und Anpassung der Risikoexposition verschiedener Kryptowährungen, um potenzielle Verbindungen zu kriminellen Aktivitäten zu identifizieren.
- KYC-Prozesse: Einführung von „Know Your Client“ und „Know Your Wallet“ Prozessen zur Identifizierung und Überwachung von Kunden und ihren Transaktionen, insbesondere im Zusammenhang mit „unhosted wallets“.
Die kontinuierliche Überwachung von Krypto-Transaktionen und Wallet-Adressen ist notwendig, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Unternehmen sollten Blockchain-Analyse-Tools nutzen, um ungewöhnliche Transaktionsmuster zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die MiCAR fordert die Einrichtung von Systemen zur Verhinderung von Marktmissbrauch, einschließlich Handelsüberwachungssystemen, um manipulative Praktiken wie z.B. „pump and dump“ und „spoofing“ zu verhindern.
Fazit
Die MiCAR stellt eine bedeutende Entwicklung für den Kryptomarkt in der EU dar. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um Compliance-Verstöße zu vermeiden und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Ebenfalls wird die MiCAR voraussichtlich zu einer Konsolidierung im Markt führen, da nur gut aufgestellte Unternehmen die strengen Anforderungen erfüllen können. Gleichzeitig wird die Regulierung das Vertrauen der Anleger stärken und den Markt stabilisieren.
Für weitere Informationen zur MiCAR und Unterstützung bei der Umsetzung der Compliance-Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Autor: Marc Banik, Consultant Compliance & AML, Creditreform Compliance Services GmbH