Die Bedeutung von Art. 4 KI-Verordnung (KI-VO) – Aktuelle Umsetzungspflichten und Handlungsempfehlungen
Mit der neuen KI-Verordnung (KI-VO) der EU rückt Art. 4 in den Fokus von Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln oder einsetzen. Seit Beginn Februar 2025 ist dieser Artikel verbindlich und definiert grundlegende Pflichten für KI-Anbieter und -Nutzer (in der KI-VO „Betreiber“) hinsichtlich des Aufbaus von KI-Kompetenzen im eigenen Unternehmen.
Was regelt Art. 4 KI-VO?
„Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“
Vereinfacht:
Das Ziel ist das Sicherstellen ausreichender KI-Kompetenz beim Personal, unter Beachtung folgender Aspekte.
- Berücksichtigung der technischen Kenntnisse der Mitarbeiter
- Einbeziehung der Erfahrung des Personals
- Beachtung der Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter
- Berücksichtigung des Einsatzkontexts der KI-Systeme
- Beachtung der Zielgruppen, bei denen KI-Systeme eingesetzt werden
Die Maßnahmen gelten für eigenes Personal und Dienstleister, wie Anbieter von KI-Systemen oder unterstützende IT-Dienstleister.
Wie können Unternehmen Art. 4 KI-VO umsetzen?
Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Schritte berücksichtigen:
- Bestandsaufnahme der KI-Systeme: Identifizieren Sie, welche KI-Anwendungen im Unternehmen genutzt werden und ob sie unter die KI-VO fallen.
- Risikobewertung durchführen: Prüfen Sie, ob Ihr KI-System als Hochrisiko eingestuft wird und treffen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen.
- Transparenz sicherstellen: Informieren Sie Nutzer und Kunden, wenn sie mit einer KI interagieren.
- Schulungen: Mitarbeitende angemessen zu KI, ggf. auch zu speziellen KI-Tools im eigenen Unternehmen, schulen.
- Interne Compliance-Strukturen etablieren: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und implementieren Sie interne Prozesse zur regelkonformen Nutzung von KI.
- Technische und organisatorische Maßnahmen anpassen: Passen Sie Ihre IT-Systeme an, um Dokumentations- und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Unternehmen, die frühzeitig handeln, vermeiden regulatorische Risiken und können KI-Technologien sicher und rechtskonform nutzen.
Zumindest die Schulung von Beschäftigten und die Erläuterung der eingesetzten KI-Lösung wird bzw. sollte jetzt bei vielen Unternehmen auf der Agenda stehen.
Falls Sie Fragen zur konkreten Umsetzung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Die Creditreform Compliance Services GmbH unterstützt Sie tatkräftig bei der Umsetzung sowie Beratung rund um Datenschutz und die KI-VO. Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an: