Update: Hinweisgeberschutzgesetz kurz vor Zieleinlauf gestoppt, dennoch wird es kommen!

In 17 von 27 Mitgliedsstaaten der EU wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Sehr kurzfristig sind in 2023 noch Österreich, die Niederlande und Belgien hinzugekommen.

Deutschland ist leider noch immer nicht mit von der Partie. Dabei ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht längst abgelaufen. Das Gesetz hätte bereits bis 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen.

Der Bundestag hatte am 16.12.2022 das lang erwartete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Auf den letzten Metern wurde das Inkrafttreten am 10.02.2023 gestoppt, da der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz nicht erteilt hat.

Nun verklagt die EU-Kommission Deutschland und 7 weitere Staaten, u.a. Italien, Spanien und Polen, wegen fehlender Umsetzung und unzureichendem Schutz von Hinweisgebern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Hier muss jetzt eine Reaktion der Bundesregierung folgen, ansonsten könnte ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängt werden.

Wie geht es nun weiter und kann das Hinweisgeberschutzgesetz trotzdem noch in Kraft treten?

Die Regierungskoalition kündigte an, das Gesetz erneut in einer nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Form in den Bundestag einzubringen.

Alternativ haben die Bundesregierung und der Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern einen Kompromiss zu finden. Wird eine Einigung erzielt, tritt das Hinweisgeberschutzgesetz drei Monate nach der Verkündung in Kraft.

Der Zeitpunkt ist derzeit noch offen. 

Trotzdem sollten Unternehmen das Thema frühzeitig angehen und sich mit der Implementierung einer internen Meldestelle befassen.

Wen verpflichtet das Gesetz, ein Hinweisgebersystem einzurichten?

Wie kann die Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) unterstützen?

Die Einrichtung einer internen Meldestelle ist für die vorgenannten Unternehmen verpflichtend. Jedoch darf ein Dritter mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut werden und hier kommt die CCS ins Spiel!

Die CCS unterstützt mit der digitalen Hinweisgeberstelle „CrefoWhistle“ bei der Umsetzung und Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen.

Zusammen mit einer passgenauen Whistleblower-Richtlinie, einer zielgerichteten Kommunikation an alle Unternehmensmitglieder sowie der Übernahme des Compliance-Office CCS inklusive der Plausibilitätsprüfung der eingehenden Hinweise bieten wir ein perfekt geschnürtes Paket, das alle gesetzlichen Anforderungen abdeckt und gleichzeitig die Aufwände im Unternehmen erheblich reduziert.

Sie möchten mehr darüber erfahren? 

Sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen für eine Online-Demo zu CrefoWhistle zur Verfügung.