EU plant weitreichende Vereinfachungen bei CSRD, EU-Taxonomie & CSDDD!
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den Entwurf des ersten Omnibus-Pakets vorgestellt. Folgende Änderungen sieht der Entwurf vor:Weniger Bürokratie, gezieltere Nachhaltigkeitsanforderungen und Kostensenkungen für Unternehmen.
1. CSRD
- Anwendungsbereich: Zukünftig sollen nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden & min. 50 Mio. € Umsatz- oder min. 25 Mio. € Bilanzsumme verpflichtet werden – dies bedeutet eine Reduktion des ursprünglichen Anwenderkreises um 80% (!)
- Prüfungspflicht: Die Anforderung an eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) bleibt bestehen. Die geplante Umstellung auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit wurde verworfen
- Aufschub der Berichtspflicht um 2 Jahre: Unternehmen, die ab 2026 (über GJ 2025) zur Berichterstattung verpflichtet wären, müssen nun erst 2028 (über GJ 2027) berichten
- Doppelte Wesentlichkeit bleibt bestehen
2. EU-Taxonomie
- Erhebung der Taxonomiekennzahlen: Mit einer finanziellen Wesentlichkeitsgrenze sollen Unternehmen nur noch Aktivitäten bewerten müssen, die finanziell wesentlich für ihre Geschäftsmodell sind
- Anwendungsbereich: Zukünftig sollen nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden & 450 Mio. € Umsatz verpflichtet sein
- Opt-In-Möglichkeit im Nachhaltigkeitsbericht: Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden & min. 50 Mio. € Umsatz- oder min. 25 Mio. € Bilanzsumme & einem Nettoumsatz von weniger als 450 Mio. € mit (teilweise) taxonomiekonformen Aktivitäten können freiwillige Angaben hierzu machen. Unternehmen ohne solche Aktivitäten können diese Angaben auslassen
3. CSDDD-Vereinfachung
- Überprüfung der Lieferkette: Fokus auf direkte Geschäftspartner statt auf die gesamte Lieferkette (analog zum LkSG)
- Reduzierte Berichterstattung: Statt jährlich nur alle fünf Jahre
- Abschwächung zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen: Keine EU-weite zivilrechtliche Haftung, aber Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht bleiben bestehen
- Zeitliche Verschiebung: Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden & 1,5 Mrd. € erst ab Juli 2028 betroffen und Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden & 900 Mio. € erst ab 2029 betroffen
Was sich laut dem Entwurf noch ändert:
Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM), Optimierung von InvestEU, EFSI und anderen Finanzierungsprogrammen.Nächste Schritte:
Das Europäische Parlament und der Rat prüfen nun den Entwurf – erst nach Zustimmung treten die möglichen Vereinfachungen in Kraft. Wichtig: Änderungen oder eine vollständige Aufhebung sind noch möglich!Fazit:
Auch wenn die Anforderungen für viele Unternehmen möglicherweise gelockert werden, bleiben Nachhaltigkeitsanforderungen ein entscheidender Faktor für Wettbewerbsfähigkeit, Finanzierung und langfristige Strategie. Eine gezielte Beratung hilft, Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen. CCS – so einfach geht das!Autorin:
Theresa Auer, Consultant ESG-Compliance, Creditreform Compliance Services GmbH