Webseiten und Apps – Anpassung erforderlich
Im Prinzip handelt es sich dabei um alte Regeln unter einem neuen Namen. Es hat aber Auswirkungen auf Website- und App-Betreiber. Bisher mussten diese z.B. nach § 5 TMG die dort geforderten Angaben im Impressum hinterlegen. Häufig wurde hierbei auch der Paragraph aufgeführt, was zukünftig zu einem fehlerhaften Verweis führt. Gleiches gilt, wenn Bezug auf das TTDSG genommen wurden, z. B. im Rahmen der Verwendung von Cookies. Auch dies zeigt wieder, wie wichtig es ist die eigene Website regelmäßig zu überprüfen und ggf. auf neue Anforderungen zu reagieren.
Perspektive
- Die Website sollte bezüglich dem Impressum, dem Cookie-Banner sowie den Datenschutz-Hinweisen geprüft werden
- In der Regel wird eine Anpassung an die neuen Gesetze erforderlich sein
- Im Impressum geht es schnell
- Im Cookie-Banner und in den Datenschutz-Hinweisen wird oft mehr zu tun sein
- Bei Nichteinhaltung können auch Bußgelder drohen
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