Neue EU-Regeln gegen Greenwashing: Warum Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaussagen jetzt prüfen sollten

Die EU verschärft ihre Regeln gegen Greenwashing. Mit der Empowering Consumers for the Green Transition (kurz: EmpCo-Richtlinie) werden Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen künftig deutlich strenger reguliert.

Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben verbindlich für Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in der EU bewerben.

Da regulatorische Änderungen im Bereich Nachhaltigkeit im Tagesgeschäft leicht untergehen, haben viele Unternehmen die Richtlinie aktuell noch nicht im Blick. Dennoch sind viele Unternehmen betroffen, denn Nachhaltigkeit findet sich bereits in Berichten, Produktblättern oder auf Webseiten fast aller Unternehmen. Besonders betroffen sind Aussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder eigene Nachhaltigkeitssiegel.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Umwelt-Claims prüfen: Alle Nachhaltigkeitsaussagen sollten wissenschaftlich belegbar, auf anerkannten Standards basieren und transparent dokumentiert sein.
  • Siegel & Ratings klar gestalten: Eigene Nachhaltigkeitssiegel oder interne Ratings müssen auf klar definierten und überprüfbaren Kriterien beruhen.
  • Dokumentation sicherstellen: Daten und Methodik hinter allen Aussagen müssen nachvollziehbar festgehalten werden.

Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Maßnahmen von Verbraucherschutzorganisationen und Bußgelder.

Was ist zu tun?

Unternehmen sollten nun sorgfältig ihre Umwelt-Claims in Produktbeschreibungen, Marketingkampagnen, auf Webseiten, in Social-Media-Beiträgen und in Nachhaltigkeitsberichten prüfen. Darüber hinaus sollten klare interne Abläufe definiert werden, insbesondere wer die Umwelt-Claims erstellt, wer sie prüft und freigibt und wie Nachweise dokumentiert und archiviert werden.

Die Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Regulierungen umzusetzen, Prozesse aufzubauen und ESG-Themen in Kommunikation und Reporting zu verzahnen.

Praxislösungen der CCS im Überblick:

  • Prüfen von Umwelt-Claims auf Plausibilität und Standardkonformität
  • Aufbau von Freigabe- und Dokumentationsprozessen
  • Anpassung der bestehenden ESG-Integration an die neuen regulatorischen Anforderungen
  • Schulung von Mitarbeitenden zu korrekten Nachhaltigkeitsaussagen

Wir unterstützen pragmatisch und lösungsorientiert. CCS – so einfach geht das!

Bild von Julian Piroué

Julian Piroué

Senior Consultant ESG-Compliance, Creditreform Compliance Services GmbH