Jetzt ist Zeit zum Handeln – sind Sie bereit für das Hinweisgeberschutzgesetz? Wir schon!

Am 11.05.2023 hat der Bundestag die Kompromisslösung angenommen und am 12.05.2023 hat der Bundesrat dem geänderten Gesetz endlich zugestimmt.

Das Gesetz wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 02.07.2023 in Kraft.

Das Hinweisgeberschutzgesetz auf einen Blick!

Wer ist betroffen?

Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor müssen interne Meldestellen einrichten, welche die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender und betroffener Personen gewährleisten. 

Müssen Sie ein Hinweisgebersystem einführen und bis wann? 

  • Unternehmen ab 250 Beschäftigte: Einen Monat nach Verkündung (02.07.2023)
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten: bis spätestens 17.12.2023

Die interne Meldestelle kann extern vergeben werden, z. B. darf ein Dritter, wie die Creditreform Compliance Services GmbH (CCS), mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut werden.

 

Was soll gemeldet werden?  

Regelverstöße und Missstände in Unternehmen, z. B. können hinweisgebende Personen wichtige Informationen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz oder mangelhafte Qualitäts- und Sicherheitsstandards aufdecken.

 

Wer kann melden?

Die Meldekanäle müssen mindestens den eigenen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

 

Welche Meldemöglichkeiten sind vorzuhalten?

Meldekanäle müssen schriftliche, mündliche bzw. beide Meldewege ermöglichen. Anonyme Hinweise müssen entgegengenommen werden, jedoch muss keine Möglichkeit der anonymen Meldung angeboten werden.

 

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen die Vorgaben werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

  • 10.000 Euro bei vorsätzlicher, leichtfertiger oder fahrlässiger Verletzung der Vertraulichkeit
  • 20.000 Euro beim Fehlen einer internen Meldestelle oder Nichtbetreiben eines internen Meldesystems
  • 50.000 Euro bei Behinderung einer Meldung oder Verhinderung der darauffolgenden Kommunikation oder Ergreifen von Repressalien


CrefoWhistle – die digitale Meldestelle der CCS  

Die CCS unterstützt mit der digitalen Hinweisgeberstelle „CrefoWhistlebei der Umsetzung und Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen.

Vorteile von CrefoWhistle

  • Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Denkbar einfach
  • Ermöglicht eine 24/7-Meldung
  • Anonymität und geschützter Dialog
  • TÜV zertifizierter Software-Anbieter
  • Cloudbasiert
  • Übernahme des Compliance-Office durch die CCS
  • und vieles mehr

Zusammen mit einer passgenauen Whistleblower-Richtlinie, einer zielgerichteten Kommunikation an alle Unternehmensmitglieder sowie der Übernahme des Compliance-Office CCS inklusive der Plausibilitätsprüfung der eingehenden Hinweise bieten wir ein perfekt geschnürtes Paket, das alle gesetzlichen Anforderungen abdeckt und gleichzeitig die Aufwände in Ihrem Unternehmen erheblich reduziert.

Sie möchten mehr darüber erfahren?

Melden Sie sich noch heute zu unserem kostenlosen
Webinar, inklusive einer Live-Demo zu CrefoWhistle, an.

Montag, 10. Juli 2023, 11:00 bis 12:00 Uhr

oder

Montag, 24. Juli 2023, 11:00 bis 12:00 Uhr

Ihre Ansprechpartner:

Silvia Rohe
Managing Director
Tel: 02131 109 3862
Mail: s.rohe@creditreform-compliance.de

Marc Banik
Consultant Compliance & AML
Tel: 02131 109 1078
Mail: m.banik@creditreform-compliance.de

Jasmin Falk
Management Assistant
Tel: 02131 109 1086
Mail: j.falk@creditreform-compliance.de

Autorin: Silvia Rohe, Managing Director, Creditreform Compliance Services GmbH