Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten!

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten!

Mit reichlich Verspätung wurde endlich auch in Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie am 12.05.2023 durch den Bundesrat beschlossen und in nationales Recht umgesetzt

Das Gesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz auf einen Blick!

Seit dem 02.07.2023 sind Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einrichten, welche die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender und betroffener Personen gewährleistet.

Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023.

Das Gesetz stärkt den Schutz von Hinweisgebern und stellt hohe Anforderungen an die Unternehmen sowie an die Eignung und Qualifikation der fallbearbeitenden Personen. Wenn Betroffene der gesetzlichen Verpflichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommen, besteht die Gefahr, eines Bußgeldverfahrens.

Haben Sie Ihre interne Meldestelle schon eingerichtet?

Hinweisgebende Personen sollen interne Meldestellen nutzen. Allerdings haben sie auch die freie Wahl.

Alternativ können sich Beschäftige an externe Meldestellen des Bundes wenden, z.B. an das Bundesamt für Justiz oder an die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht.

Hinweisgebende Personen werden die Meldestelle mit dem höchsten Vertrauensschutz auswählen. Dies sollte Ihre interne Meldestelle sein.


Zertifiziert und sicher mit CrefoWhistle

Die Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) unterstützt mit der digitalen Hinweisgeberstelle „CrefoWhistlebei der Umsetzung und Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen.

Vorteile von CrefoWhistle

  • Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes mit der professionellen Lösung CrefoWhistle zertifiziert und sicher
  • Erfahrene Compliance-Experten betreuen CrefoWhistle und übernehmen den gesamten Betrieb der internen Meldestelle absolut vertraulich
    • Vermeidung von Interessenkonflikten, Schulungen und aufwändigen sowie teuren Strukturveränderungen in den Unternehmen
    • Sie schützen sich effektiv vor Wirtschaftskriminalität, Bußgeldern und Reputationsschäden
    • Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben ohne Mehrarbeit und ohne Compliance-Stress
  • Durchführung der Plausibilitätsprüfung und erste Einschätzung der eingehenden Hinweise durch die CCS
  • Erledigung sämtlicher Bearbeitungs- und Benachrichtigungsfristen
  • Erreichbarkeit 24/7, weitere Meldewege per E-Mail und per Telefon können integriert werden
  • Geschützter Dialog mit hinweisgebenden Personen in absoluter Vertraulichkeit und auf Wunsch anonymisiert
    • Möglichkeit der anonymen Meldung wird empfohlen. Hinweisgebende Personen werden immer den höchsten Vertrauensschutz wählen. Wenn intern keine anonymen Meldungen möglich sind, werden sich hinweisgebende Personen möglicherweise an externe Meldestellen wenden, bei denen eine anonymisierte Meldung möglich ist.
  • CrefoWhistle wird durch einen TÜV zertifizierten Software-Anbieter bereitgestellt, ist cloudbasiert, verschlüsselt und
    DSGVO-konform 

Ihre Ansprechpartner:

Silvia Rohe
Managing Director
Tel: 02131 109 3862
Mail: s.rohe@creditreform-compliance.de

Marc Banik
Consultant Compliance & AML
Tel: 02131 109 1078
Mail: m.banik@creditreform-compliance.de

Jasmin Falk
Management Assistant
Tel: 02131 109 1086
Mail: j.falk@creditreform-compliance.de

Autorin: Silvia Rohe, Managing Director, Creditreform Compliance Services GmbH