Die Bekämpfung von Greenwashing ist eines der zentralen regulatorischen Themen der EU-Nachhaltigkeitspolitik. Mit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825), offiziell „Empowering Consumers for the Green Transition“ hat die Europäische Union ein neues Regelwerk geschaffen, das Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung und Kommunikation von Unternehmen erstmals umfassend regelt.
Ziel der Richtlinie ist es, irreführende, unbelegte oder missverständliche Umwelt-Claims zu verhindern und sicherzustellen, dass Verbraucher:innen verlässliche, transparente und nachvollziehbare Informationen bei Kaufentscheidungen erhalten.
Überblick: Status und Zeitplan
Die EmpCo-Richtlinie sieht einen klaren Zeitplan vor:
Umsetzungsfrist
- Bis 27. März 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
- Deutschland hat die Vorgaben insbesondere durch Anpassungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Dezember 2025 umgesetzt.
- Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Anforderungen verbindlich für alle Unternehmen, sowohl für in der EU ansässige Unternehmen als auch für ausländische Anbieter, die sich an Verbraucher in der EU richten.
Was bedeutet das konkret?
Die EmpCo-Richtlinie erweitert und verschärft den bisherigen Verbraucherschutz im Bereich umweltbezogener Aussagen. Insbesondere betrifft sie:
1. Klare Definition, was irreführend ist
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen dürfen künftig nur dann verwendet werden, wenn sie:
- wissenschaftlich belegbar sind,
- auf anerkannten Standards oder objektiven Kriterien beruhen,
- und nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Unpräzise oder pauschale Formulierungen wie „100 % umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ fallen ohne eindeutige, belegbare Grundlage darunter und werden als irreführend angesehen.
2. Strengere Regeln für Siegel, Labels und Ratings
Unternehmen, die eigene Nachhaltigkeitssiegel oder interne Ratingsysteme nutzen, müssen sicherstellen, dass diese:
- auf transparenten, überprüfbaren Kriterien basieren,
- für Dritte nachvollziehbar sind,
- und nicht einfach „Marketing-Labels“ ohne externen Standard darstellen.
Eigenentwickelte Siegel ohne externen, anerkannten Standard können künftig problematisch sein und abgemahnt werden.
3. Dokumentations- und Nachweispflichten
Unternehmen müssen die Datengrundlage, Methodik und Quelle ihrer Umwelt-Behauptungen dokumentieren und auf Verlangen zur Verfügung stellen. Das betrifft sowohl Produkt-Claims, Werbematerialien als auch Inhalte auf Websites und in sozialen Medien.
4. Sanktionen, Abmahnungen und Durchsetzung
Ab dem 27. September 2026 können:
- Wettbewerbsbehörden,
- Verbraucherschutzinstitutionen,
- und Mitbewerber abmahnen oder Bußgelder aussprechen, wenn unzulässige oder nicht belegte Umwelt-Aussagen verwendet werden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Umstellung ist mehr als ein juristisches Update, sie betrifft die gesamte Kommunikation und Positionierung von Unternehmen im Nachhaltigkeitskontext. Unternehmen sollten daher:
1. Interne Claims-Prüfung durchführen
Analysieren Sie alle bestehenden Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit:
- Produktbeschreibungen,
- Marketingkampagnen,
- Unternehmenskommunikation,
- Social Media-Posts,
- Nachhaltigkeitsberichte.
2. Dokumentationsprozesse etablieren
Definieren Sie klare Prozesse und Verantwortlichkeiten:
- Wer erstellt Umwelt-Claims?
- Wer prüft sie?
- Wie werden Nachweise abgelegt und archiviert?
- Wie wird die Einhaltung regelmäßiger Aktualisierungen gewährleistet?
3. Verzahnung mit ESG-Reporting und Governance
Die EmpCo-Vorgaben sollten nicht losgelöst von anderen regulatorischen Anforderungen betrachtet werden:
- Die EU-CSRD fordert bereits umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Interne Governance-Regeln müssen die Rolle von Claims-Prüfung, Compliance und Risikoanalyse stärken.
- ESG-Teams, Marketing, Recht und Produktmanagement sollten eng zusammenarbeiten.
Fazit
Mit der EmpCo-Richtlinie hat die EU einen weiteren wichtigen Baustein im Rahmen einer stärkeren, glaubwürdigeren Nachhaltigkeitsregulierung gesetzt. Für Unternehmen bedeutet das:
✔ Umwelt-Claims nur noch auf belastbarer Grundlage verwenden
✔ transparente, nachvollziehbare Nachweise liefern
✔ interne Prozesse und Verantwortlichkeiten anpassen
✔ rechtliche und kommunikative Risiken minimieren
👉 Kurz gesagt: Nachhaltige Kommunikation ist auch nachhaltige Compliance.
Die neuen Regeln sind kein rein juristisches Detail, sondern ein strategisches Thema für Kommunikation, Compliance und Reputation.
Wer jetzt sauber strukturiert, transparent dokumentiert und belastbare Nachweise etabliert, reduziert nicht nur Haftungsrisiken, sondern stärkt auch Glaubwürdigkeit und Vertrauen am Markt.
Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, wie Sie die Anforderungen 𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝗸𝗼𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺 und 𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗼𝗹𝗹 in Ihre Compliance-Prozesse integrieren können.
Julian Piroué
Senior Consultant ESG-Compliance, Creditreform Compliance Services GmbH