Heute (17. März 2021) wurde das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Verfolgung der Geldwäsche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetz tritt bereits morgen, am 18. März 2021, in Kraft.
Somit gilt ab morgen bereits der sogenannte „all-crime“-Ansatz, der den Vortatenkatalog in Bezug auf Geldwäsche deutlich erweitert!
Allen Verpflichteten nach dem GwG wird daher dringend empfohlen, die internen Prozesse und insbesondere das Verdachtsmeldewesen zu prüfen und ggf. auf die geänderten rechtlichen Vorgaben anzupassen.