Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen und der Bundesrat hat es gebilligt.

Nach der noch ausstehenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und es soll dann am folgenden Tag in Kraft treten.

Ein wesentlicher Punkt ist hierbei, dass der Vortatenkatalog zur Geldwäsche, der bisher in § 261 StGB definiert war, wegfällt und der sogenannte „all crimes“-Ansatz zum Zug kommt. Somit kann grundsätzlich jede Straftat als Vortat zur Geldwäsche gewertet werden. Wenn somit leichtfertig nicht erkannt oder sogar in Kauf genommen wird, dass Vermögenswerte aus Straftaten stammen, kann der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt sein. Damit geht das Gesetz über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich dadurch zukünftig weiterhin die Anzahl der Verdachtsmeldungen von den Verpflichteten stark zunehmen, da diese sich nicht dem Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche aussetzen wollen.