Am 11. Februar 2021 hat der Deutsche Bundestag die bereits seit längerem erwartete Novellierung des § 261 StGB beschlossen. Nach der aktuellen Planung ist davon auszugehen, dass das Gesetz am 05. März 2021 dem Bundesrat vorgelegt und somit vermutlich zum 01. April 2021 in Kraft treten wird.
Nähere Details können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Deutscher Bundestag – Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Geldwäsche debattiert
Ein wesentlicher Punkt ist hierbei der sogenannte „all-crime-Ansatz“. Das bedeutet, dass ab dem Inkrafttreten jede Straftat als Vortat zur Geldwäsche gilt.
Vor allem unter dem Hintergrund des Beschlusses des OLG Frankfurt am Main vom 10. April 2018 (AZ.: 2 Ss-OWI 1059/17) und den potentiellen Haftungsrisiken des Geldwäschebeauftragten ist davon auszugehen, dass diese Änderung zu einer deutlichen Zunahme der Verdachtsmeldungen führen wird.