Compliance – die Schutzimpfung für Unternehmen

Großrazzien in Unternehmen, persönliche Haftung der Geschäftsführer mit dem Privatvermögen – immer mehr Unternehmer zucken beim komplizierten Wort Compliance, was übersetzt so viel bedeutet wie die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, zusammen. In der Folge wird die Problematik – auch vor dem Hintergrund der Ereignisse rund um Preisabsprachen im deutschen Handel – erklärt und dargestellt, wie Sie sich als Geschäftsführer vor ähnlichen Folgen schützen sollten.

Die Preisskandale im deutschen Handel sollten eigentlich alle Unternehmer wachrütteln. Bei nicht weniger als 15 Unternehmen wurden Großrazzien durchgeführt, weil sie unter den Verdacht der Preisabsprache gerieten.

Unternehmer sollten sich nicht zu sicher sein, dass Vergleichbares nicht auch bei ihnen passieren könnte. Es sei denn, Sie haben als Geschäftsführer in

Ihrem Unternehmen bereits Compliance-Strukturen integriert? Falls nicht, riskieren Sie als Führungskraft, dass Sie bei Zuwiderhandlung mit Ihrem privaten Vermögen haften.

Drei simple Beispiele:

Ihr Azubi „lädt“ sich Musik aus dem Internet und verstößt damit gegen das Urhebergesetz (§ 106 UrhG bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe). Als Geschäftsführer haften Sie immer, wenn Sie keine Maßnahmen dagegen etabliert haben.

Oder:

Zwei Ex-Kollegen treffen sich zum Stammtisch. Der eine ist in Ihrem Unternehmen tätig, der andere arbeitet inzwischen für die Konkurrenz. Beide diskutieren bei einem Glas Bier über Preis-Kalkulationen aus ihren jeweiligen Unternehmen.

Sie meinen, das interessiert niemanden? Der Staatsanwalt könnte das anders sehen und Ihre Computer beschlagnahmen lassen. Das würde zu immensen Arbeitsblockierungen führen.

Oder:

Sie schenken einem Mitarbeiter Ihres Kunden drei Flaschen Wein (100 €) oder erhalten diese als persönliches Geschenk. Auch das könnte den Staatsanwalt interessieren (Bestechung). Haben Sie daran gedacht, diesbezüglich eine Richtlinie in Ihre Geschäftsbedingungen aufzunehmen?

Unterlassungen im Bereich Compliance können also weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, die nicht nur Ihrem Unternehmen, sondern in erster Linie auch Ihnen persönlich schaden, denn Sie sind als Führungskraft für den (Miss-)Erfolg Ihres Unternehmens jederzeit voll verantwortlich.

Wirksame Schutzimpfung

Deshalb: Compliance nie als „unbedeutender Punkt“ in der Schublade als unwichtig ablegen. Sorgen Sie dafür, dass Compliance bei Ihnen nach den für Sie als Geschäftsführer einschlägigen Haftungsregeln (§ 43 Abs.2 GmbHG; Produkthaftungsrecht, KonTraG, §130 OWiG, SOX, J-SOX etc.) gelebt wird und bauen Sie entsprechende Strukturen auf. Dazu gehört etwa auch die Benennung eines Compliance Officer.

Bedenken Sie, dass Sie sich als Geschäftsführer bei Fehlern, die zu Verlusten führen, immer aktiv entlasten müssen. Dagegen schützt Sie als Geschäftsführer und als Unternehmen eine Compliance-Struktur – ähnlich wie eine Schutzimpfung.