Auswirkungen der DSGVO auf Suchmaschinenoptimierung – ist SEO datenschutzkonform?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat EU-weit Auswirkungen auf Unternehmen.
Den Verantwortlichen für die digitale Sicherheit in Unternehmen ist die DSGVO wahrscheinlich bereits bekannt, aber welche Auswirkungen haben die Vorschriften auf die SEO-Maßnahmen eines Unternehmens? Ist SEO datenschutzkonform? In diesem Beitrag erläutern wir was SEO genau ist, wie die Umsetzbarkeit von SEO-Maßnahmen durch die DSGVO beeinflusst wird und erläutern, weshalb SEO datenschutzkonform umsetzbar ist.

SEO was ist das?

Die Search Engine Optimization (zu Deutsch Suchmaschinenoptimierung) bezeichnet Maßnahmen und Strategien, welche die eigene Webseite relevanter für Suchmaschinen wie Google macht. Mit einer gut ausgearbeiteten und umgesetzten SEO-Strategie lassen sich bessere Rankings bei Suchanfragen erzielen. Im besten Fall wird die Webseite dann, bei Eingabe bestimmter Suchbegriffe, sogenannter Keywords, auf der ersten Seite angezeigt. Dies ist wichtig, da Suchende im Internet vor allem auf die Ergebnisse auf den ersten Seiten klicken. Ab Seite 4 ist man aus der Sicht des Suchenden praktisch

unsichtbar. Ein gutes Ranking auf den vorderen Suchergebnisseiten führt somit zu mehr Traffic auf der eigenen Webseite und schlussendlich auch zu einer Steigerung der Neukunden und des Umsatzes.

Umsetzbarkeit von SEO-Maßnahmen in Hinblick auf die DSGVO

Mit der eigenen Webseite in den Top Ergebnissen der Suchmaschinen platziert zu werden, ist kein Zufallsprodukt. Die Algorithmen der Suchmaschinen, wie Google, Yahoo oder Bing, nehmen eine Bewertung der Relevanz aller indizierten Webseiten weltweit vor. Auf den ersten Positionen werden dann die Webseiten eingeblendet, die anhand verschiedenster Kriterien, als am relevantesten zur entsprechende Suchanfrage eingestuft werden.

Die Suchmaschinenoptimierung hat zum Ziel, eine Website gemäß diesen Kriterien zu optimieren, um das Ranking nachhaltig zu verbessern. Hierfür können u.a. folgende SEO-Maßnahmen umgesetzt werden:

Keywording ist der erste Schritt, wenn mit der SEO-Optimierung einer Webseite begonnen wird. Hier geht es darum, die wichtigsten Schlüsselbegriffe (Keywords) zu ermitteln, welche die Nutzerintentionen widerspiegeln. Anhand der definierten Keywords wird dann die Webseite in Hinblick auf die Struktur, die Inhalte u. v. m. optimiert. Wenn Sie z.B. ein Anbieter von Schuhen sind, und Sie haben unterschiedliche Seiten für Damen- und Herrenschuhe, für Stiefel, Sandalen und Sneaker, dann finden die Suchmaschinen es gut, wenn sie Keywords finden, die zu Ihrem Inhalt passen. Gibt ein Suchender dann z.B. als Keyword „weiße Stiefel“ ein, dann sollte auch die Unterseite Ihrer Webseite bei Google angezeigt werden, auf der Sie weiße Stiefel anbieten und nicht die, auf der rote Sneaker dargestellt werden.

  • Technisches SEO umfasst die technische Optimierung einer Webseite als Grundvoraussetzung für ein gutes Ranking. Es verfolgt das Ziel, die Inhalte einer Website so darzustellen, dass die verschiedenen Algorithmen, die den Suchmaschinen zu Grunde liegen, diese lesen und verstehen können. Hierbei wird das Augenmerk u.a. auf die URL-Optimierung, die Linkstruktur, vor allem im Hinblick auf fehlerhafte Links, die kein Ziel haben (sog. 404 Errors) und eine Reduzierung der Code-Schnipseln im Quellcode gerichtet. Ein Hauptaugenmerkt liegt dabei auch immer auf der Lösung von Server- Problemen um die Seitenladegeschwindigkeit (Sitespeed) zu optimieren. Das technische SEO ist die Voraussetzung dafür, dass weitere Optimierungsmaßnahmen greifen können.
  • OnPage-Maßnahmen umfassen alles, was ein Websitebetreiber auf seiner Seite direkt optimieren kann. Dies beinhaltet u.a. die Erstellung von zielgruppengerechtem, relevantem Inhalt, welches das Informationsbedürfnis des Webseiten-Besuchers abbildet. Des Weiteren kann eine klare Struktur der Webseite und die Verwendung und Pflege von Meta-Tags, wie z.B. die Meta Description, welche kurz den Inhalt einer Seite wiedergibt, dazu beitragen, dass die Webseite und die Inhalte besser von den Suchmaschinen gecrawlt und somit als relevant eingestuft werden können.
  • OffPage -Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, eingehende Links von anderen Seiten, sogenannte Backlinks, zu erhalten. Ein erster Weg solche Backlinks zu erhalten, ist die Registrierung in verschiedenen Branchenverzeichnissen wie z.B. google my business, Gelbe Seiten und Co.

Webseiten vernetzen sich untereinander bei thematisch ähnlichen Inhalten als Empfehlung für weiterführende Informationen oder Referenzen. So können Backlinks vor allem durch gutes Content Marketing generiert werden, indem z.B. Blogartikel verfasst, Videos, Grafiken, Studien und Whitepapers veröffentlicht oder in Foren aktiv Inhalte verfasst werden.

In der DSGVO wird der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt. Sobald ein Unternehmen auf irgendeine Art und Weise personenbezogene Daten, die den Nutzern direkt oder indirekt zugeordnet werden können, wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail- Adresse, Kontodaten oder Geburtstag sammelt und verarbeitet, findet die DSGVO Anwendung.

Keine SEO-Maßnahme basiert auf personenbezogenen Daten – d.h. für die SEO- Optimierung einer Webseite müssen keinerlei Nutzer-Daten erhoben und verarbeitet werden, weswegen die DSGVO im Bereich SEO keine Anwendung findet. Bei all den Unsicherheiten, welche die DSGVO in anderen Marketingbereichen, wie z.B. E-Mail- Marketing, Suchmaschinenwerbung oder Social Media Werbung hervorgebracht hat, ist SEO das einzige Marketinginstrument, welches von der DSGVO weitestgehend unberührt bleibt und zudem keine direkten Werbekosten verursacht!

Fazit

Die Suchmaschinenoptimierung (SEO) verfolgt das Ziel eine Webseite, durch die Optimierung von Inhalten und technischen Aspekten, für Suchmaschinen attraktiv zu machen. Hierdurch wird die Webseite als relevant und informativ wahrgenommen und somit in den oberen Ergebnissen gelistet. Durch SEO-Maßnahmen wird somit nicht, wie bei anderen Onlinemarketingmaßnahmen direkt nach der Zielgruppe gesucht und diese angeworben, sondern die eigene Webseite wird so dargestellt, dass die Zielgruppe sie findet. Damit ist SEO die natürlichste Art des Onlinemarketings und zu 100% DSGVO- konform!

Dieser Artikel soll einen allgemeinen Einblick in das Verhältnis zwischen SEO Maßnahmen und aktuellen Regelungen der DSGVO geben, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, da sich hier täglich Neuerungen ergeben. Die im Artikel enthaltenden Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt der Creditreform Compliance Services. Bei der technischen Umsetzung der DSGVO auf Ihrer Website oder der Anpassung DSGVO-relevanter Formulierungen, ist Digitalraum GmbH ihr richtiger Ansprechpartner.

Autor:
Matthias Sorsoli
Director – Sales & Projects Digitalraum GmbH