Die AMLA hat ihre Konsultationen zu den zentralen RTS-Entwürfen rund um die Kundensorgfaltspflichten abgeschlossen (Art. 28 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 9 AMLR sowie Art. 53 Abs. 10 AMLD6) – über 1.600 Stakeholder haben sich allein an der ersten öffentlichen Anhörung im März beteiligt. Bis zum 10. Juli 2026 gehen die finalen Entwürfe an die EU-Kommission. Damit nehmen die Anforderungen an Kundensorgfaltspflichten (CDD), Geschäftsbeziehungen und Schwellenwerte ihre finale Kontur an, auch wenn die formale Annahme durch die Kommission noch aussteht. Zu weiteren RTS (u. a. gruppenweite Anforderungen) konsultiert die AMLA aktuell noch.
Was das für Verpflichtete bedeutet
Die Phase des Abwartens ist vorbei. Die Vorbereitungsphase sollte jetzt aktiv genutzt werden. Bis zum Geltungsbeginn des neuen EU-Geldwäschepakets am 10. Juli 2027 verbleibt zwar noch Zeit, die praktische Umsetzung erfordert jedoch erfahrungsgemäß einen erheblichen Vorlauf. Anpassungen von Richtlinien und Prozessen, Überarbeitungen der Risikoanalyse, Änderungen in IT-Systemen sowie Schulungsmaßnahmen müssen geplant, abgestimmt und umgesetzt werden.
Eine strukturierte Gap-Analyse kann dabei helfen, frühzeitig Transparenz über den Handlungsbedarf zu schaffen
- Wo weichen Ihre heutigen GwG-Prozesse von den neuen EU-Standards ab?
- Welche Kundendaten, Dokumentationen und Workflows müssen ergänzt oder neu strukturiert werden?
- Welche Lücken sind schnell geschlossen und wo braucht es einen mehrstufigen Umsetzungsplan?
Unser Ansatz
Wir analysieren Ihren individuellen Anpassungsbedarf zwischen GwG, der EU-AML-VO und Ihren gelebten Prozessen, priorisieren die Handlungsfelder nach Risiko und Aufwand und entwickeln mit Ihnen einen realistischen Fahrplan bis Juli 2027 – pragmatisch, strukturiert und mit Blick auf das, was die Aufsicht künftig wirklich sehen will.
Dennis Seeberger
Manager Compliance & AML, Creditreform Compliance Services GmbH