Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie zu einem neuen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard (VSME) gestartet. Ziel der Überarbeitung ist es, die regulatorischen Anforderungen stärker an der praktischen Umsetzbarkeit auszurichten und gleichzeitig die Qualität sowie Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhalten.
Die Initiative ist Teil der aktuellen europäischen Bestrebungen, die Nachhaltigkeitsregulatorik effizienter, verhältnismäßiger und insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen praktikabler auszugestalten.
Hintergrund der Überarbeitung
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet. Viele Unternehmen sehen sich seitdem mit einer zunehmenden Komplexität bei Datenerhebung, Wesentlichkeitsanalyse, Governance-Strukturen sowie der Integration von ESG-Themen in bestehende Prozesse konfrontiert.
Insbesondere im Mittelstand zeigte sich in der Praxis schnell:
Die regulatorischen Anforderungen führen teilweise zu erheblichem administrativem Aufwand, während gleichzeitig Unsicherheiten hinsichtlich Interpretation, Datentiefe und Erwartungshaltung entlang der Lieferkette bestehen.
Die nun gestartete Konsultation der EU-Kommission adressiert genau diese Herausforderungen.
Weiterentwicklung des VSME zum offiziellen freiwilligen EU-Standard
Besonders relevant ist die geplante Weiterentwicklung des bisherigen VSME-Ansatzes (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) der EFRAG.
Der freiwillige Standard soll künftig als offizieller europäischer Nachhaltigkeitsstandard etabliert werden und sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden richten. Ziel ist es, einen verhältnismäßigen und standardisierten ESG-Reportingrahmen bereitzustellen, der Unternehmen eine strukturierte Nachhaltigkeitskommunikation ermöglicht, ohne die Komplexität der vollständigen ESRS-Anforderungen übernehmen zu müssen.
Damit verfolgt die EU-Kommission mehrere strategische Ziele gleichzeitig:
- Entlastung kleinerer und mittelständischer Unternehmen,
- Schaffung einer einheitlichen Datengrundlage entlang der Lieferkette,
- Verbesserung der Vergleichbarkeit freiwilliger ESG-Informationen,
- Vorbereitung auf potenziell zukünftige regulatorische Anforderungen,
- sowie die Stärkung der Transparenz gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern.
Einführung des „Value Chain Cap“
Ein weiterer zentraler Bestandteil der geplanten Änderungen ist der sogenannte „Value Chain Cap“.
Dieser Mechanismus soll verhindern, dass große berichtspflichtige Unternehmen unverhältnismäßig umfangreiche ESG-Datenanforderungen an kleinere Lieferanten und Geschäftspartner weitergeben.
In der Praxis stellt dies aktuell für viele mittelständische Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Häufig entstehen umfangreiche Fragebögen, individuelle Datenanforderungen oder komplexe ESG-Abfragen entlang der Wertschöpfungskette, obwohl die betroffenen Unternehmen selbst nicht unmittelbar CSRD-pflichtig sind.
Der geplante Value Chain Cap soll hier künftig klare Grenzen definieren und die Anforderungen stärker standardisieren.
Welche Anpassungen bei den ESRS vorgesehen sind
Neben dem freiwilligen Standard sollen auch die bestehenden ESRS inhaltlich angepasst werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere:
- Vereinfachungen bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse,
- Klarstellungen zur sogenannten Fair Presentation,
- Erleichterungen bei der THG-Bilanzierung,
- Reduktion redundanter oder wenig entscheidungsrelevanter Datenpunkte,
- stärkere Praxisorientierung und bessere Anwendbarkeit,
- sowie eine insgesamt konsistentere Struktur der Anforderungen.
Die Anpassungen deuten darauf hin, dass die EU-Kommission die bisherigen Rückmeldungen aus der Unternehmenspraxis ernst nimmt und den Fokus künftig stärker auf Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit legt.
Strategische Auswirkungen für Unternehmen
Die aktuellen Entwicklungen sollten jedoch nicht als Abschwächung der Nachhaltigkeitsregulatorik missverstanden werden.
Vielmehr zeichnet sich eine strategische Neuausrichtung ab:
Weg von einer primär formalistischen Berichtspflicht – hin zu einer stärker steuerungsorientierten und wirtschaftlich integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Für Unternehmen bedeutet dies:
Nachhaltigkeit entwickelt sich zunehmend zu einem integralen Bestandteil von Governance, Risikomanagement, Finanzierung, Lieferkettensteuerung und Unternehmensstrategie.
Insbesondere Banken, Investoren, Versicherungen und Geschäftspartner werden auch künftig ESG-Informationen einfordern – unabhängig davon, ob eine unmittelbare gesetzliche Berichtspflicht besteht.
Unternehmen, die bereits heute belastbare ESG-Strukturen, klare Verantwortlichkeiten und valide Datenprozesse etablieren, schaffen damit nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch strategische Wettbewerbsvorteile.
Fazit
Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich:
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung befindet sich in einer Phase der Konsolidierung und Professionalisierung.
Die geplanten Anpassungen könnten insbesondere für mittelständische Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten, um ESG-Anforderungen effizienter, verständlicher und wirtschaftlich umsetzbarer zu gestalten.
Gleichzeitig bleibt Nachhaltigkeit ein strategisch relevantes Zukunftsthema. Unternehmen sind daher gut beraten, die aktuellen Entwicklungen frühzeitig zu beobachten und ihre ESG-Strukturen bereits heute gezielt weiterzuentwickeln.
Die öffentliche Konsultation der EU-Kommission läuft noch bis zum 3. Juni 2026. Anschließend wird mit der zeitnahen Verabschiedung der delegierten Rechtsakte gerechnet.
Julian Piroué
Senior Consultant ESG-Compliance, Creditreform Compliance Services GmbH