Neuausrichtung der FIU aufgrund der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Gemäß den Vorgaben der 4. EU-Geldwäscherichtlinie und der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet auf nationaler Ebene eine sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU) einzurichten.

Aus der FIU, die bislang beim Bundeskriminalamt angesiedelt war, wird die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Diese wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen überführt.

Als administrative Zentralstelle wird sie künftig umfassende Analysen sowie Bewertungen von Verdachtsmeldungen vornehmen und durch Steuerung von Informationen zur Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen. Liegen Hinweise vor, dass Vermögensgegenstände mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlung in Verbindung stehen, muss die Zentralstelle ihre Analyseergebnisse an die Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden übermitteln. Sie ist dabei selbst nicht strafverfolgend tätig.

Elektronische Kommunikation

Verdachtsmeldungen sind nach Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln. Das sogenannte „goAML“ Meldeportal wird den Verpflichteten zur Abgabe einer Verdachtsmeldung zur Verfügung gestellt.

Ausnahmeregelungen während der Übergangsphase

Bis August 2017:

  • Abgabe der Verdachtsmeldung ausschließlich per Fax
  • Registrierung und Zulassung der Verpflichteten per goAML • Systemtest

September 2017 – ca. Dezember 2017:

• Abgabe von Verdachtsmeldungen per goAML oder per Fax

Ab 2018:

  • Abgabe von Verdachtsmeldungen grundsätzlich per goAML
  • Meldungen per Fax nur bei Systemstörungen oder Erstmeldungen

Registrierung zum Meldeprozess

Verpflichtete nach dem GwG sind erst nach einer einmaligen Registrierung berechtigt eine Verdachtsmeldung abzugeben.

Bis August 2017:

  • Übersendung des ausgefüllten Formulars per Fax
  • Prüfung und Zusendung der Nutzerdaten durch die FIU

Ab September 2017:

  • Registrierung grundsätzlich per goAML
  • Registrierung per Fax nur bei Systemstörungen

Das amtliche Registrierungsformular kann zukünftig im Internet abgerufen werden: http://www.formulare-bfinv.de (Formularcenter Unternehmen FIU)

(Anna-Lena Mertens, Creditreform Compliance Services GmbH)