MaRisk Compliance: Rechtsnorm- Monitoring

Die Einführung der MaRisk-Compliance Funktion durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt die Institute vor wachsenden organisatorischen Herausforderungen. Sie fordert einen immer höheren zeitlichen und personellen Aufwand.

Dabei stellen die Vorschriften der MaRisk AT 4.4.2 eine besondere Herausforderung dar. Institute haben regelmäßig die wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu identifizieren und müssen zu dessen Einhaltung wirksame Verfahren implementieren. Die Compliance-Funktion übernimmt dabei die Rolle des „überwachenden Beraters“ im Institut.

Um die Verantwortung für die Compliance-Funktion als Ganzes zu übernehmen und ihre Wirksamkeit sicherstellen zu können, erfordert dies einen ganzheitlichen Überblick über alle neuen und bereits bestehenden Rechtsnormen.

Die Compliance-Funktion muss die daraus entstehenden Risiken bzw. Auswirkungen von Gesetzesverstößen kennen und auf das Institut anwenden können.

CCS-ReMo

Mit dem Rechtsnorm-Monitoring „CCS-ReMo“ der Creditreform Compliance Services GmbH erhalten Institute eine regelmäßige Aktualisierung und Dokumentation der relevanten neuen oder geänderten Rechtsnormen sowie über
Konsultationspapiere. Das CCS-Remo ist speziell für kleine und mittelständische Finanzdienstleistungsinstitute, wie z.B. Factoring- oder Leasingunternehmen geeignet. Das Rechtsnorm-Monitoring setzt sich aus den Rechtsgebieten WpHG, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung, Vermeidung sonstiger strafbarer Handlungen, Datenschutz und Verbraucherschutz sowie Aufsichtsrecht zusammen.

Die Vorteile

  • Dieser Service ist auf die individuellen Bedürfnisse des Instituts abgestimmt. Das Institut bekommt lediglich die Neuerungen und Änderungen, die relevant sind
  • Das Institut behält den vollen Überblick mit einer übersichtlichen Beschreibung der wesentlichen Inhalte
  • Das Institut ist compliant durch aktuelle und vollständige Informationen
  • Zeitersparnis und Entlastung der Mitarbeiter
  • Wichtige und von der BaFin geforderte Steuerungsinformationen
  • Erfüllung der regulatorischen Vorgaben seitens der EU, z.B. EBA
  • Unterstützung der Geschäftsleitung hinsichtlich der haftungsrechtlich relevanten, verpflichtenden Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben

(Stephanie Neumann, Creditreform Compliance Services GmbH)