Whistleblower-Richtlinie: Was Sie jetzt wissen müssen!

Bisher gab es in Deutschland keine umfassende gesetzliche Regelung für Tippgeber, die auf Missstände in Behörden und Unternehmen hinweisen wollten. Das ändert sich nun mit der EU-Whistleblower-Richtlinie, welche die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen. 

Mit dem am 27. Juli 2022 beschlossenen Regierungsentwurf steht die Einführung der Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) unmittelbar vor der Tür.

Am 16.09.2022 hat der Bundesrat Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung genommen. Adressiert wurden wenige Änderungsbedarfe. Die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren sind nach der ersten Lesung im Bundestag am 29.09.2022 nun die öffentliche Anhörung am 19.10.2022.

Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt und könnte noch im vierten Quartal 2022 in Kraft treten.

Mit großer Spannung werden wir den weiteren Verlauf verfolgen und rechtzeitig informieren.

Unabhängig davon sind die betroffenen Unternehmen gut beraten, kurzfristig an eine entsprechende Umsetzung zu denken. Auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ebenfalls die Einrichtung eines Meldesystems vor. 

Was regelt das Gesetz?

Mit der Whistleblower-Richtlinie soll EU-weit einheitlich der Schutz für Hinweisgeber festgelegt werden. Dies bedeutet, dass eine natürliche Person, die im Berufsalltag Informationen über Verstöße erlangt und diese an die zentrale Meldestelle weitergibt, vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden muss. Der Schutz ist nicht nur den Angestellten zu gewähren, sondern auch Externen wie bspw. Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden.

Wen verpflichtet das Gesetz, ein Hinweisgebersystem einzurichten?

Während Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) schon längst ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet haben (sollten), stehen die Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor einer neuen Herausforderung gegenüber. 

Wie kann das Gesetz im Unternehmen umgesetzt werden, wie hoch wird der Aufwand zur Einrichtung und Implementierung und wer ist ausreichend geschult, um die Bearbeitung eingehender Hinweise zu übernehmen? 

Damit Beschäftigte sich nicht direkt an Behörden oder an die öffentlichen Medien wenden, können Unternehmen mit CrefoWhistle eine interne digitale Meldestelle mit anonymer Dialogfunktion bieten. 

CrefoWhistle funktioniert als Frühwarnsystem, um unternehmensintern Meldungen zu prüfen und darauf zu reagieren, bevor die Öffentlichkeit von vermeintlichen Missständen erfährt. Somit erhalten Unternehmen die Chance, rechtzeitig zu reagieren, bevor es zu einer behördlichen Ermittlung kommt.

Wie kann die Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) unterstützen?

Die CCS unterstützt mit dem neuen CrefoWhistle System bei der Umsetzung und Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen.

CrefoWhistle bietet ein schnell integrierbares, mehrsprachiges und flexibles Tool, worüber Meldungen anonymisiert direkt an das Compliance-Office CCS übermittelt werden. Unser digitales Hinweisgebersystem schützt die Identität des Hinweisgebers durch einen verschlüsselten Meldekanal und bewahrt Unternehmen vor Geldbußen und Reputationsschäden.

Zusammen mit einer passgenauen Whistleblower-Richtlinie, einer zielgerichteten Kommunikation an alle Unternehmensmitglieder und unserem Whistleblowing E-Learning bieten wir ein perfekt geschnürtes Paket, das alle gesetzlichen Anforderungen abdeckt und gleichzeitig die Aufwände im Unternehmen erheblich reduziert.

Sie möchten mehr darüber erfahren? 

An dieser Stelle verweisen wir auf den aktuellen Podcast „Compliance: So setzen Unternehmen die Whistleblower-Richtlinie um“

 

Ihre Ansprechpartner:

Silvia Rohe
Managing Director
Tel: 02131 109 3862
Mail: s.rohe@creditreform-compliance.de

Jasmin Falk
Management Assistant
Tel: 02131 109 1086
Mail: j.falk@creditreform-compliance.de

Autorin: Silvia Rohe, Managing Director, Creditreform Compliance Services GmbH