Wertpapier-Compliance

Entlasten Sie Ihre internen Prozesse und lassen Sie sich von unseren Compliance-Experten unterstützen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und professionelle Unterstützung im Bereich WpHG.

CCS

Wertpapier-Compliance

Gemäß Artikels 22 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sind alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, eine permanente Compliance-Funktion vorzuhalten. Auf dieser Grundlage hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihren Mindestanforderungen an Compliance (MaComp) und weiteren Rundschreiben einen allgemein verbindlichen Compliance-Standard für Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Deutschland geschaffen. Sie konkretisieren die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG, der Delegierten Verordnungen und der Richtlinien auf europäischer Ebene. Der WpHG-Compliance kommen danach im Wesentlichen folgende drei Aufgabenbereiche zu:
Sowohl Prüfungsverbände als auch die BaFin verfolgen die Einhaltung der WpHG-Pflichten und verhängen bei Verstößen oder Versäumnissen teilweise empfindliche Strafen. Die Vielzahl an rechtlichen Anforderungen stellt die Compliance-Funktion jedoch vor immer weiter wachsende Herausforderungen und fordert einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand.

Entlasten Sie Ihre internen Prozesse und lassen Sie sich von unseren Compliance-Experten unterstützen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und professionelle Unterstützung im Bereich WpHG – von der Risikoanalyse über den Aufbau und die Überwachung von Kontrollsystemen bis zur Durchführung von Schulungen.

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