Auslagerung
DatenschutzBeauftragter

Wir nehmen für Sie die Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten wahr – branchenspezifisch, fachkundig und effizient.

CCS

DatenschutzBeauftragter

Seit dem Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Art. 35 ff. DSGVO). Sie ist bindend, sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit nachgeht, die unter die Kriterien des Art. 37 Abs. 1 DSGVO fällt, deren Kerngeschäft also die Überwachung von oder der Umgang mit personenbezogenen Daten ist. Darüber hinaus kann jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten freiwillig bestellen.

In Deutschland hat man auch unter dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an der ursprünglichen Regelung festgehalten, wonach Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen (§ 38 Abs. 1 BDSG).

Profitieren Sie vom Wissen und Erfahrungsschatz unserer Experten. Wir nehmen für Sie die Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten wahr – branchenspezifisch, fachkundig und effizient. Damit stellen Sie sicher, die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erreichen, ohne Ihr Kerngeschäft zu vernachlässigen. Als betrieblicher Datenschutzbeauftragter schaffen wir einen angemessenen Datenschutz-Standard in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung rechtlicher, technischer und organisatorischer Anforderungen. Auch bei Fragen von Geschäftspartnern und Kunden zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihre Vorteile im Überblick:

Kontaktieren Sie uns

Checkliste für Ihr Unternehmen – Externer Datenschutz-Beauftragter

Wir beraten Sie gerne

Rückrufservice

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice

Nachricht

Zu welchen Themen haben Sie Fragen?

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter