Neues Geldwäschegesetz mit Wirkung zum 26. Juni 2017 in Kraft getreten

Im Bundesgesetzblatt wurde in der Ausgabe vom 24. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt 2017 Teil I Nr. 39) das „Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ veröffentlicht. Das Gesetz ist zum 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Nach aktuellem Stand ist keine Umsetzungs- oder Nichtbeanstandungsfrist für die Verpflichteten definiert worden. Somit sind die zum Teil umfangreichen Änderungen ab dem 26. Juni 2017 umzusetzen.

Wichtig ist hierbei, dass ab sofort Verdachtsmeldungen nicht mehr an die Financial Intelligence Unit (FIU), sondern bereits an die neu implementierte Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu richten sind. Neu ist, dass sich jeder Verpflichtete im Rahmen eines Meldeprozesses registrieren lassen muss.

(Anna-Lena Mertens, Creditreform Compliance Services GmbH)