Anstehende Änderungen im Geldwäschegesetz: Das Transparenzregister wird zum Vollregister
Der am 10. Februar 2021 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie