Aktueller Hinweis: BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG
Am 08.Dezember 2020 wurde von der BaFin eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 09. Dezember 2020 in Kraft tritt. Inhalt